
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat die Position von Spielern gegenüber Online-Glücksspielanbietern gestärkt. In einem Beschluss vom 19. Januar 2026 stellte das Gericht klar, dass Verluste aus unerlaubtem Online-Glücksspiel grundsätzlich zurückgefordert werden können. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis können sich nicht auf unionsrechtliche Einwände gegen das deutsche Glücksspielrecht berufen.
Der Senat kündigte an, die Berufung eines Glücksspielanbieters gegen ein Urteil des Landgerichts Hildesheim zurückzuweisen. Das Unternehmen soll einem Spieler rund 23.665 Euro erstatten.
Hintergrund des Falls
Der Kläger hatte zwischen Dezember 2021 und Januar 2023 auf einer deutschsprachigen Internetseite virtuelle Automatenspiele gespielt und dabei insgesamt 23.665 Euro verloren. Die Betreiberin verfügte zwar über eine Glücksspiellizenz aus Malta, jedoch nicht über eine Erlaubnis einer deutschen Behörde.
Der Spieler verlangte daraufhin die Rückzahlung seiner Verluste. Er hatte seine Ansprüche zur Finanzierung des Prozesses an einen Prozessfinanzierer abgetreten, klagte jedoch weiterhin selbst im eigenen Namen.
Das Landgericht Hildesheim gab der Klage bereits statt und verurteilte die Betreiberin zur Zahlung der Verluste. Gegen dieses Urteil legte das Unternehmen Berufung ein. Vorinstanz war das Landgericht Hildesheim (Urteil vom 29. Januar 2025, Az. 5 O 49/24).
OLG: Verträge über unerlaubtes Online-Glücksspiel sind nichtig
Nach Auffassung des OLG Celle sind Verträge über Online-Glücksspiel ohne deutsche Erlaubnis unwirksam. Das ergibt sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Danach dürfen öffentliche Glücksspiele im Internet nur mit behördlicher Genehmigung angeboten werden.
Fehlt diese Erlaubnis, ist der zugrunde liegende Vertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB nichtig. Spieler haben deshalb grundsätzlich einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Einsätze aus ungerechtfertigter Bereicherung.
Keine unionsrechtlichen Bedenken
Der Anbieter hatte argumentiert, das deutsche Lizenzsystem verstoße gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit. Deshalb dürften die nationalen Verbote nicht angewendet werden. Das OLG folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Das Verbot von Online-Glücksspiel mit Erlaubnisvorbehalt sowie das entsprechende Lizenzverfahren seien mit dem Unionsrecht vereinbar.
Auch die Abtretung der Forderung an einen Prozessfinanzierer ändere nichts am Verbrauchergerichtsstand. Entscheidend sei, dass weiterhin der Verbraucher selbst klage und damit Vertragspartei bleibe.
Bedeutung für Spieler und Anbieter
Die Entscheidung reiht sich in eine zunehmende Zahl von Urteilen ein, die Spielern Rückforderungsansprüche gegen Online-Casino-Betreiber zusprechen. Für Anbieter ohne deutsche Lizenz steigt damit das Risiko kostspieliger Rückzahlungen.
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