
Um eine Kreditkarte zu beantragen, ist man bislang entweder in die Filiale gegangen oder hat ein Onlineformular ausgefüllt. Physische Modelle werden anschließend per Post an den Inhaber verschickt, getrennt vom Brief mit der zugehörigen PIN. Mittlerweile geht es schneller, denn manche Banken stellen bereits kurz nach der Freischaltung digitale Kreditkarten zur Verfügung. Damit lassen sich unmittelbar Onlineeinkäufe bezahlen und mit entsprechender Schnittstelle sogar Einkäufe vor Ort.
Möchte ein Kunde kurzfristig eine Kreditkarte nutzen, sucht er dafür im Netz den passenden Anbieter. Digitale Anträge sind mittlerweile Standard, allerdings steht nicht immer sofort eine nutzbare Karte zur Verfügung. Es ist entscheidend, wann die Bank den Antrag genehmigt und die Kartendaten freigibt. Unterschiede gibt es außerdem bei der Nutzung und hier sollten Verbraucher klar sehen.
Virtuelle Kreditkarten kommen ohne Plastikkarten aus
Bei einer virtuellen Kreditkarte stehen die benötigten Daten ausschließlich digital zur Verfügung. Dazu gehören:
- die Kreditkartennummer
- das Ablaufdatum
- der Sicherheitscode
Der Karteninhaber findet die Informationen normalerweise in der Banking-App oder im persönlichen Kundenbereich. So können Einkäufe getätigt werden, wenn Kreditkarten akzeptiert werden. Nicht nur Onlineshops, sondern auch Streamingdienste, Softwareabonnements und digitale Buchungen lassen sich so bezahlen.
Manche Banken geben ausschließlich virtuelle Karten aus, andere stellen zusätzlich zur digitalen Variante auch eine Plastikkarte zur Verfügung. Während die physische Karte mit der Post verschickt wird, kann die virtuelle Variante oft schon genutzt werden.
Bei digitalen Karten gibt es allerdings verschiedene Modelle. Neben regulären Kreditkarten mit Verfügungsrahmen bieten Banken auch Debitkarten und Guthabenkarten an. Das beeinflusst die Abrechnung und teilweise auch die Akzeptanz.
Wann ist eine Kreditkarte sofort nutzbar?
Zwischen dem Absenden des Antrags und der ersten Zahlung liegen mehrere Schritte, auch wenn es sich um eine der sofort nutzbaren Kreditkarten handelt. Im ersten Schritt prüft der Anbieter die persönlichen Angaben, meist durch eine Identitätsprüfung und eine Bonitätsprüfung. Bei vielen Banken ist die Legitimation per Video-Ident oder mit dem elektronischen Personalausweis möglich. Nach erfolgreicher Freigabe erscheinen die Kartendaten oft direkt in der App.
Andere Anbieter versenden zunächst die Zugangsdaten oder erwarten eine zusätzliche Aktivierung. Wenn man eine kurzfristig einsetzbare Karte nutzen möchte, macht eine gezielte Suche Sinn. Über Vergleichsmöglichkeiten können die verschiedenen Kartenangebote gegenübergestellt werden. Besonders wichtig ist, ob die digitale Nutzung unmittelbar nach der Genehmigung möglich ist oder ob es Zwischenschritte gibt.
Eine Sofortzusage heißt explizit nicht, dass es eine garantierte Genehmigung gibt. Banken dürfen einen Antrag ablehnen oder zunächst weitere Unterlagen verlangen. Manchmal funktioniert die digitale Identitätsprüfung auch nicht, wenn der Kunde zum Beispiel keinen geeigneten Personalausweis besitzt. Verfahren wie Post-Ident führen dann zu Verzögerungen.
Mit Apple Pay und Google Pay im Geschäft bezahlen
Für Zahlungen an der Ladenkasse braucht die virtuelle Karte eine Verbindung zu einem mobilen Bezahldienst. Hier sind Google Pay und Apple Pay besonders verbreitet. Beide erlauben kontaktloses Zahlen, wenn der Nutzer ein kompatibles Smartphone mit NFC besitzt. Darüber können Handy und Kassenterminal miteinander kommunizieren, sodass der Kunde sein Gerät nur ans Lesegerät halten und die Zahlung bestätigen muss.
Vor der ersten Nutzung muss die neue Karte im entsprechenden Wallet hinterlegt werden. Bei den meisten Banken funktioniert das direkt über die Banking-App, alternativ ist das Hinzufügen über Apple oder Google möglich.
Tipp: Digitale Karten lassen sich außerdem mit der Smartwatch verwenden, wenn sie im Wallet hinterlegt sind.
Wie sicher ist die digitale Kartenzahlung?
Bei mobilen Bezahlungen werden die eigentlichen Kartendaten nicht direkt an den Händler übertragen. Apple Pay nutzt beispielsweise eine gerätespezifische Kennung und zusätzliche Sicherheitsinformationen für die Zahlung, die Kartennummer bleibt geschützt.
Da die Zahlung über das Smartphone freigeschaltet werden muss, werden unberechtigte Zahlungen weiter erschwert. Ein fremder Nutzer müsste zunächst die Sicherheitsmechanismen des Gerätes überwinden.
Trotzdem können Betrüger versuchen, an Zugangsdaten zu gelangen. Zu den bekanntesten Risiken gehören:
- gefälschte Banknachrichten
- manipulierte Internetseiten
- betrügerische Anrufe
Nutzer einer digitalen Kreditkarte sollten die Benachrichtigungen über Kartenzahlungen aktivieren und unbekannte Transaktionen sofort überprüfen. Viele Anbieter erlauben zudem eine vorübergehende Sperre in der App.
Bei mobilen Zahlungen gibt es noch weitere Kostenfallen. So können unter anderem kostenpflichtige Dienste über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Durch eine Drittanbietersperre kann man sich vor unerwünschten Abbuchungen schützen.
Digitale Kreditkarten können nicht überall genutzt werden
Im Supermarkt oder beim Online-Shopping können virtuelle Kreditkarten unkompliziert genutzt werden. Schwierigkeiten treten hingegen bei Mietwagenbuchungen oder Hotelkautionen auf. Manche Vermieter verlangen bei der Fahrzeugübergabe ausdrücklich eine physische Kreditkarte mit ausreichendem Kreditrahmen. Eine digitale Debitkarte wird dann möglicherweise nicht akzeptiert, obwohl sie beim Einkaufen ganz normal funktioniert.
Ähnliche Einschränkungen gibt es bei bestimmten Hotels, die eine Kaution reservieren möchten. Reisende sollten die Zahlungsbedingungen schon vor der Buchung prüfen.
Tipp: Problematisch kann es auch beim Geldabheben am Automaten werden. Einige Geräte unterstützen die kostenlose Abhebung per Smartphone, doch das gilt nicht für jede Bank.
Ohne physische Kreditkarte kann der Zugang zu Bargeld gerade bei Auslandsreisen eingeschränkt sein.
Gebühren sind auch bei digitalen Karten möglich
Die digitale Ausgabe der Kreditkarte sagt nichts über ihre Kosten aus. Manche Anbieter verzichten auf eine Jahresgebühr, verlangen dafür aber Gebühren bei Abhebungen oder Zahlungen in Fremdwährungen. Besondere Aufmerksamkeit sollte Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion gelten, denn hier muss der Inhaber seine monatliche Abrechnung nicht vollständig begleichen. Der offene Betrag wird aber verzinst und das teilweise zu hohen Zinssätzen. Bei einer Debitkarte erfolgt die Belastung direkt über das zugehörige Konto.
Zur Sicherheit: Vor dem Antrag ist ein Blick auf das Preisverzeichnis und die Abrechnungsbedingungen wichtig. Eine zunächst kostenlose virtuelle Kreditkarte kann teuer werden, wenn ständig zusätzliche Gebühren anfallen.
Was passiert bei einem Smartphonewechsel?
Die virtuelle Kreditkarte kann zwar auf dem Smartphone hinterlegt werden, ist aber nicht ans Endgerät gebunden. Bei einem Gerätewechsel muss der Nutzer die Verbindung zum mobilen Bezahldienst neu einrichten. Dazu meldet sich der Karteninhaber auf dem neuen Gerät in seiner Banking-App an und fügt die Karte erneut zur Wallet hinzu. Je nach Bank ist eine Bestätigung erforderlich. Alte Geräte sollten immer aus den hinterlegten Zahlungsgeräten entfernt werden, sobald sie nicht mehr genutzt oder sogar weitergegeben werden.
Wenn das Smartphone verloren geht, kann der Karteninhaber über die Bank oder die Geräteverwaltung alle Zugänge sperren lassen. Ob die Karte selbst gesperrt werden muss, hängt vom Vorfall und den Möglichkeiten des Anbieters ab.
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