Drittanbietersperre am Handy

Drittanbietersperre Handy

Mobile Payment hat Hochkonjunktur. Mal eben einen Minibetrag per Smartphone zu bezahlen, ist inzwischen völlig normal. Ob das einzelne Berichte aus Zeitungen oder Magazinen, Tickets für den öffentlichen Nahverkehr und Veranstaltungen, Waren oder einfach In-App-Käufe sind – das mobile Bezahlen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die andere Seite des offensichtlichen Vorteils des schnellen und unkomplizierten Kaufs ist jedoch, dass Nutzer in eine Kostenfalle geraten können. Das beginnt bei betrügerischen Abofallen und endet bei Abbuchungen für versehentliche Klicks. Es gibt jedoch einen wirksamen Schutz: die Drittanbietersperre. Diese kann jeder Nutzer einrichten lassen. Auf diese Weise verhindert er ungewollte Abbuchungen.

Was ist eine Drittanbietersperre?

Eine Drittanbietersperre ist eine Sicherheitsmaßnahme, die Telekommunikationsunternehmen ihren Kunden anbieten müssen. Damit wird vor unautorisierten oder betrügerischen Abbuchungen von Drittanbietern geschützt. Drittanbieter sind in der Regel Unternehmen, die Dienstleistungen oder digitale Inhalte wie Abonnements, Spiele, Klingeltöne oder andere digitale Produkte über die Handyrechnung eines Kunden abrechnen können. Dies kann beispielsweise über Premium-SMS-Dienste oder Internetzahlungen erfolgen.

Hat jeder einen Anspruch auf Drittanbietersperre? Ist sie gesetzlich geregelt?

Vorweg: Die Drittanbietersperre ist ein gesetzlich geregeltes Recht jedes Mobilfunkkunden. Das bedeutet, dass jeder Nutzer seinen Anbieter formlos bitten kann, eine Drittanbietersperre einzurichten. Dieser ist dazu verpflichtet. Grundlage ist das Telekommunikationsgesetz. Dort heißt es in § 45d (3):

„Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.“

Das bedeutet: Der Mobilfunkanbieter muss auf Wunsch seiner Kunden die Weitergabe der Mobilfunknummer seines Kunden an Drittanbieter unterlassen. Damit erhalten diese gleichzeitig nicht mehr die Möglichkeit, Geldbeträge über die Mobilfunkrechnung einzuziehen.

Wie richtet man eine Drittanbietersperre ein?

Nach Telekommunikationsgesetz muss jeder Anbieter die Drittanbietersperre formlos umsetzen und zusätzlich auf diese Möglichkeit hinweisen. Das kann bei Vertragsabschluss geschehen oder über Links auf der Webseite. Das konkrete Vorgehen unterscheidet sich aber bei allen Anbietern ein wenig. Ebenso der Umfang und die Art der Drittanbietersperre verscheiden (siehe „Was passiert bei einer Drittanbietersperre“).

  • Bei der Telekom steht die Handy-Kurzwahl 2202 für das Einrichten zur Verfügung.
  • Bei Vodafone müssen sich Nutzer an den Kundendienst wenden bzw. sich einloggen und unter „Rechnung“ den Punkt „mobiles Bezahlen“ aufrufen.
  • O₂ bietet die Sperre über einen Anruf bei der Hotline an.
  • Bei den meisten anderen Anbietern ist die Sperre über den Kundenbereich oder bei der Service-Hotline möglich.

Wichtig: Einzelne, bereits laufende Abos müssen jedoch grundsätzlich beim Drittanbieter gekündigt werden. Einige Anbieter ermöglichen dies allerdings eingeloggten Nutzern über den Kundenbereich. Je nach Nutzungsbedingung des Abos können trotz Sperre weitere Kosten anfallen. Tipp: In Abhängigkeit vom Zeitpunkt, an dem das Abo wissentlich oder versehentlich geschlossen wurde, kommt auch ein Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz infrage.

Was passiert bei einer Drittanbietersperre?

Bei einer Drittanbietersperre blockiert der Mobilfunkanbieter Abbuchungen von Rechnungsposten über die Mobilfunkrechnung des Nutzers. Je nach Anbieter können einzelne Nummernblöcke oder bestimmte Dienstleistungen gesperrt werden. So lassen sich unter anderem In-App-Käufe von Minderjährigen verhindern oder Abofallen wirksam ausschalten.

Allerdings hat die Sache einen Haken. Denn die Anbieter sperren bis auf wenige Ausnahmen nicht einzelne Anbieter, sondern allenfalls Dienstegruppen wie zum Beispiel Kosten durch Apps oder Streaming-Angebote. Damit hat der Nutzer jedoch auch keinen oder nur noch eingeschränkten Zugriff auf andere bzw. ähnliche Dienste, die über die Mobilfunkrechnung zu zahlen sind. Jeder Nutzer sollte sich daher vor Einrichten einer Drittanbietersperre genau überlegen, ob und welche Nummernblöcke, Dienste oder Anbieter er sperren möchte.

Vorteil: Eltern schließen für Kinder Kostenfallen aus, Drittanbietersperren sollten insbesondere Eltern ins Auge fassen. Denn Kinder und Jugendliche klicken eher auf Buttons oder Links, mit denen Sie Abos abschließen. Durch eine Drittanbietersperre können Eltern solche ungewünschten Mehrkosten effektiv ausschließen und ihre Kinder schützen. Speziell in diesem Fall sollten bei Bedarf nur einzelne Dienste freigeschaltet werden. Das ist jedoch nicht bei allen Mobilfunkanbietern möglich.

Achtung: An Pay per Call denken!

Mit einer Drittanbietersperre lassen sich Abbuchungen von Pay-per-Call-Zahlungsweisen nicht immer effektiv unterbinden. Pay per Call nutzt kostenpflichtige Rufnummern (0900) oder SMS, um Geld für Leistungen im mobilen Internet abzurechnen. Das Verfahren ist früher verbreiteter gewesen, wird aber noch immer genutzt. Nutzer werden dabei aufgefordert, eine kostenpflichtige Rufnummer zu wählen oder eine Mehrwert-SMS zusenden, was jeweils mit erheblichen Gebühren verbunden ist. Um Pay per Call zu unterbinden, ist es ratsam, kostenpflichtige Servicenummern oder gezielt bestimmte Nummern oder Nummernbereiche sperren zu lassen. Teilweise können bzw. müssen bei einigen Anbietern auch SMS-Dienste gezielt blockiert werden. Details und Tipps zum Unterbinden von Pay per Call kann der Kundenservice des jeweiligen Mobilfunkanbieters nennen.

Bietet jeder Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre?

Obwohl rein rechtlich die Drittanbietersperre klar geregelt ist, weisen weiterhin nicht alle Anbieter auf diese Möglichkeit hin. Nach Recherche der Verbraucherzentrale Niedersachsen haben noch Ende 2014 sogar einige Anbieter die Drittanbietersperre noch immer nicht rechtskonform umgesetzt. Das bedeutet, dass Kunden solcher Mobilfunkunternehmen nachdrücklich auf Ihr Recht hinweisen müssen. Bei Weigerung des Anbieters bleibt ggf. nur ein Anbieterwechsel oder/und eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.

Was passiert, wenn trotzdem Geld abgebucht wurde?

Gegen unberechtigte Abbuchungen kann sich der Nutzer nach Einrichten einer Drittanbietersperre wehren. Die Lastschrift kann er zurückbuchen lassen. Aber Vorsicht: Es gibt zwei Aspekte, die unbedingt zu beachten sind. Zum einen kann die Abbuchung berechtigte Forderungen enthalten, die vor der Sperre entstanden sind, da einzelne Drittanbieter verzögert abbuchen lassen. Zum anderen kann eine vorschnelle Lastschriftrückgabe zu erhöhten Kosten beim Mobilfunkanbieter führen. Jeder sollte daher die Nutzungsbedingungen seines Mobilfunkvertrags genau lesen.