Ratgeber: digitaler Nachlass

Ratgeber: digitaler Nachlass

Das Leben ist untrennbar mit dem Tod verbunden. Obwohl die Erben und andere Angehörige eine gute Vorstellung von dem haben, was sie beim Tod eines nahen Menschen alles zu erledigen haben, vergessen viele Menschen das digitale Erbe. Immerhin nutzen fast alle Menschen regelmäßig beruflich oder privat das Internet. Da sammeln sich Daten, Zugangspasswörter und Online-Verträge. Hier warten Rechte und Pflichten sowie möglicherweise ein ansehnlicher Wert.

Aber selbst wenn sie von Online-Aktivitäten des Verstorbenen wissen, bleiben große Blockaden. Denn häufig kennen Sie nicht einmal die Passwörter. Das liegt zum Teil an den Verstorbenen selbst, denn viele Menschen schreiben sich ihre Passwörter nicht auf. Schon beim Starten des Computers wartet bei der Kennworteingabe die erste Hürde, es geht weiter über E-Mail-Konten, in denen wichtige Informationen schlummern können, und endet bei eigenen Webseiten oder Social-Media-Accounts wie bei Facebook, Twitter und Co.

Was umfasst der digitale Nachlass?

Wie sämtliche Wertgegenstände, Bankguthaben, Aktiendepots, Versicherungen sowie Möbel und andere Dinge des täglichen Lebens gehören beim Tod digitale Werte zur Erbmasse. Während ein online geführtes Bankkonto oder Aktiendepot noch einen Bezug zum „realen Leben“ hat, sieht dies bei vielen anderen Dingen anders aus. Zur digitalen Erbmasse gehören unter anderem:

  • E-Mail-Konten
  • eigene Webseiten mit Hosting und Domainverträgen
  • online abgeschlossene Verträge
  • Zugang zu Online-Accounts für Handyverträge, Versicherungen, Banken (auch Micropayment-Systeme und Paypal) usw.
  • Kundenaccounts bei Online-Shops
  • Guthaben und offene Verbindlichkeiten über Online-Accounts inkl. laufende Werbe- oder Partnerprogramme für Webseiten
  • Bisher nicht abgeschlossene Angebote oder Gebote auf Aktionsplattformen
  • Social-Media-Accounts inkl. Gruppen- und Fanseiten
  • Foren-Accounts
  • Daten auf dem Computer, anderen Geräten sowie in Online- oder Cloud-Speichern inkl. Fotoplattformen, Filesharing-Börsen usw.
  • Abos von Apps und anderen optionalen Leistungen via Mobilfunk
  • Softwarelizenzen, unter anderem eines Antivirusprogramms

Das Problem: Im gesamten digitalen Nachlass können wichtige Unterlagen oder Verträge warten, die es nicht in Papierform gibt. Daraus ergeben sich möglicherweise weitere Rechte und Pflichten, die bei Antritt eines Erbes nicht absehbar sind.

Wer ist berechtigt, über das Online-Erbe zu verfügen?

Für den digitalen Nachlass gelten grundsätzlich die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie bei normalen Erbschaften. Das bedeutet: Der Erbe erhält diese Werte mit allen Rechten und Pflichten ebenfalls.

In der Praxis freut sich der Erbe über Guthaben und Vermögenswerte, übernimmt aber auch offene Rechnungen und andere Verbindlichkeiten sowie Verträge wie Online-Abos. Genau hier liegt das Problem für die Erben: Sie wissen häufig nicht, was auf sie zukommt, und können keinen Überblick über vorhandene Werte und Verbindlichkeiten haben. Sie müssen Spurensuche auf dem PC, in E-Mail-Konten oder Online-Accounts betreiben.

Erbschaft nachweisen

Grundsätzlich muss eine Erbschaft nachgewiesen werden. Das ist im Einzelfall komplexer, als es klingt. Der Erbe hat einen Totenschein oder einen Erbschein und kann damit generell digitale Güter und Accounts auf seinen Namen umschreiben lassen. Dazu muss er in der Regel einen schriftlichen Antrag stellen.

Das sollte bei vielen Anbietern in Deutschland zu einem problemlosen Übertragen von Werten oder Accounts führen. Auch das Löschen von Profilen oder das Beenden von Verträgen ist so möglich. Beispiele sind E-Mail-Accounts bei GMX oder web.de. Ebenso ist die Beendigung des Vertrags über einen Telefonanschluss und einen DSL-Anschluss durch Vorlage eines Nachweises relativ unkompliziert möglich.

Allerdings sind die Webseitenbetreiber vieler Accounts und Online-Dienste nicht in Deutschland ansässig, sodass nicht immer deutsches Recht gilt. Auch einzelne AGB von Online-Diensten können ein Umschreiben verhindern. Hier sind Details im Einzelfall zu prüfen. Twitter bietet unter anderem gegen Nachweis (Erbschein) zwar an, das Profil eines Verstorbenen zu löschen, aber der Account kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Auch bei Google ist das Löschen ohne Einrichten des sogenannten Kontoinaktivitätsmanagers sehr aufwendig und führt nur zum Löschen des Accounts. Ähnliche Regelungen haben Xing, Flickr oder Facebook.

Ohne Informationen und Passwörter wird es schwierig

Das alles funktioniert nur, wenn der Erbe weiß, was er alles erbt. Außerdem sind die Passwörter für Log-in-Daten erforderlich oder zumindest sinnvoll. Fehlen diese, wird es besonders bei ausländischen Anbietern sehr schwierig, das Online-Erbe anzutreten. Die Folge kann sein, dass Daten nicht gelöscht oder Verträge kaum beendet werden können. Das gilt umso mehr, als dass viele Nutzer-Accounts nicht unter dem echten Namen angelegt werden. Spätestens an diesem Punkt ist es nicht nur ein zum Teil erheblicher Aufwand, sondern in einigen Fällen unmöglich, das digitale Erbe anzutreten.

Digitales Erbe vorbereiten: So haben es die Hinterbliebenen leichter

Wer seinen Nachlass ordnen möchte, sollte daher das digitale Erbe nicht vergessen. Die Online-Accounts, Informationen und nicht zuletzt die eigenen persönlichen Daten sollten auch nach dem eigenen Ableben verwaltbar sein. Das bedeutet, es sind Vorarbeiten erforderlich.

Die wichtigste Regel: Alle Accounts und Passwörter sowie der Computerzugang sollten schriftlich aufgelistet sein. Hier ist es hilfreich, einen Passwortmanager einzusetzen, der sämtliche Zugänge zumindest auf dem Computer verwaltet. Das dazu gehörende Masterpasswort sollte für die Erben an sicherer, aber bekannter Stelle hinterlegt sein. Außerdem sollten folgende Punkte bei der Vorbereitung des digitalen Erbes beachtet werden:

  • Bestimmen eines Erben für diesen Teil;
  • Benennen eines Ansprechpartners, der den Erben ggf. technisch unterstützen kann;
  • Erstellen einer leicht auffindbaren und aktuellen Auflistung aller E-Mail-Konten, Kunden-Konten, Accounts, Profile usw. mit Passwort – idealerweise als Anhang des Testaments;
  • ggf. Auflistung eigener Webseiten und Domains mit deren Zugangsdaten zu Webspace, Datenbanken, CMS usw.

Wenn diese Punkte beachtet werden, haben es die Erben deutlich leichter, das digitale Erbe anzutreten und die Online-Erbschaft zu verwalten. Da sich im digitalen Erbe Guthaben und vor allem regelmäßige Rechnungen sowie persönliche Daten und Dateien wie Bilder befinden, stehen Erbende ohne eine solche Vorarbeit vor einer schwierigen Aufgabe. Zwar gibt es Dienstleister, die Unterstützung anbieten, aber hier müssen sich der Nachlassende und die Erben darüber im Klaren sein, dass diese Dienstleister einen relativ unkontrollierten Zugriff auf zum Teil sehr persönliche Daten und Dateien haben. Etwas, was viele Menschen aus gutem Grund nicht wünschen.