Bei fehlerhafter Telefonrechnung richtig reagieren

Telefonrechnung stimmt nicht, was ist zu tun?

Leider kommt es manchmal vor, dass Telefonrechnungen falsch oder fehlerhaft sind, der Verbraucher aber trotzdem bezahlen soll. Dann ist es gut zu wissen, wie bei Einwänden gegen die jeweilige Telefongesellschaft vorgegangen werden kann und wie der Widerspruch verfasst sein muss.

Allgemeine Hinweise

Grundsätzlich sollte jede Telefonrechnung von dem Kunden geprüft werden. Dafür wird ein Einzelgesprächsnachweis benötigt, den jeder Telefonanbieter kostenlos zur Verfügung stellen muss. Sollte der Kunde diesen bisher nicht erhalten, kann er ihn jederzeit beantragen. Der Einzelverbindungsnachweis wird mit der Telefonrechnung zugestellt.
Auf der Telefonrechnung sind oft nicht nur die Kosten des Netzbetreibers, insbesondere der Dt. Telekom, sondern auch Forderungen anderer Anbieter zu finden, wie Provider für Call-by-Call, Preselection, Internet-by-Call oder Sonderrufnummern. Die Telefonrechnung der Telekom muss spätestens 10 Tage nach deren Erhalt beglichen sein, sonst droht eine Mahnung. Die Telekom stellt zwar Forderungen der Drittanbieter in Rechnung, sie mahnt aber nur eigene Forderungen an. Drittanbietern führen Mahnungen durch.

Tipp: Mobilfunkkunden können eine Drittanbietersperre veranlassen.

Rechnungsbetrag stimmt nicht: Widerspruch, Forderungen reklamieren und Rechnung kürzen

Sollten Fehler in der Telefonrechnung auffallen, muss der Kunde der Rechnung widersprechen. Verbraucher haben zwar acht Wochen ab Erhalt der Rechnung Zeit, die Forderung zu reklamieren, der Widerspruch sollte aber umgehend erfolgen. Einwände sollten immer schriftlich formuliert und per Einschreiben verschickt werden. Unstrittige Beträge müssen fristgerecht gezahlt werden. Im Zweifel sollten Überweisungen nur unter Vorbehalt geleistet werden.
Übrigens: Ein Widerspruch gegen Forderungen von Drittanbietern muss bei dem entsprechenden Anbieter, unter anderem dem Call-by-Call-Anbieter, erfolgen. Der Rechnungssteller, insbesondere die Dt. Telekom, muss aber darüber informiert werden.

Das gehört in einen Widerspruch zur Telefonrechnung

  • Name, Anschrift, Kundennummer, Telefonnummer
  • Rechnungsnummer, abgerechneter Zeitraum, Rechnungsdatum
  • Die Aufforderungen, die Verbindungsdaten nicht innerhalb von 80 Tagen zu löschen
  • Genaue Angaben, welchem Rechnungsposten widersprochen wird und warum
  • Frist zur Beantwortung des Widerspruchs (14 Tage)
  • Kopie des Einzelgesprächsnachweises, in der die strittigen Verbindungen und Beträge markiert sind

Besonderheiten bei Zahlung per Bankeinzug

Sollte die Telefonrechnung per Bankeinzug bezahlt werden, kann der Kunde von seiner Bank eine Rückbuchung vornehmen lassen. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass danach ein Teilbetrag in Höhe der sonst üblichen Rechnung oder auch die unstrittigen Beträge der Telefonrechnung an die jeweilige Telefongesellschaft überwiesen wird. Wenn dieses versäumt wird, besteht die Gefahr, dass der Telefonanschluss gesperrt wird. Außerdem sollte die Einzugsermächtigung zunächst widerrufen werden.

Prüfung durch Telefonanbieter

Nun muss der Netzbetreiber nachweisen, dass die Telefonrechnung korrekt ist und kein technischer Fehler vorliegt. Der Kunde kann Einsicht in das Ergebnis der technischen Prüfung verlangen. Dabei sollten sich Verbraucher nicht mit einer Zertifizierungsbescheinigung zufriedengeben, sondern auf ein Prüfprotokoll bestehen. Die Prüfung darf dem Kunden nicht berechnet werden.
Sollte durch diese Prüfung keine Klärung erfolgen, können weitere Schritte unternommen werden.

Schlichtung

Wenn keine Einigung erzielt werden konnte, können sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) wenden. Dort kann ein Schlichtungsverfahren nach §35 TKV beantragt werden. Dorthin können sich Kunden selbst wenden, es ist aber ratsam, diesen Weg mit der nächstliegenden Verbraucherzentrale zu besprechen.

Rechtsweg

Sollten dem Kunden der Weg über die Schlichtung nicht zusagen, kann auch ein Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt und der ordentliche Rechtsweg beschritten werden. Dabei ist aber zu beachten, dass im Falle einer Niederlage seitens des Kunden nicht unerhebliche Kosten auf ihn zukommen können.

Gründe für einen Einspruch gegen eine fehlerhafte Telefonrechnung

Falls die technische Prüfung keinen Fehler aufzeigt, müssen der Telefongesellschaft Gründe genannt werden, warum der Kunde der Meinung ist, dass seine Telefonrechnung nicht stimmt.
Dazu zählen:

  • Einbrecher haben auf Kosten des Kunden telefoniert.
  • Der Kunde hat Indizien, dass am Telefonnetz manipuliert worden ist.
  • Wenn der Kunde nachweisen kann, dass er sich zum Zeitpunkt des strittigen Telefongesprächs beispielsweise im Ausland aufgehalten haben, hat der Widerspruch gute Chancen. Allerdings dürfen dann auch keine Untermieten oder Familienangehörige Zugang zu dem Anschluss gehabt haben.

Gerichtsurteil

Sollten trotz aller Erklärungen Zweifel bleiben oder lässt sich die korrekte Höhe der Rechnung nicht mehr feststellen, muss der Kunde oft nur den durchschnittlichen Betrag der letzten sechs Monate bezahlen. In diesen Einzelfällen liegt die Entscheidung bei dem jeweiligen Richter. Einige Urteile sind in der jeweiligen telespiegel Sammlung aufgeführt: Gerichtsurteile Festnetz und Gerichtsurteile Handy.

Gibt es einen Schutz vor fehlerhaften Telefonrechnungen?

Momentan bietet lediglich eine Drittanbietersperre einen Schutz vor fehlerhaften Handyrechnungen aufgrund ungewollter Vertragsabschlüsse. Eine solche kostenfreie Drittanbietersperre kann auf Wunsch vom jeweiligen Mobilfunkanbieter eingerichtet werden. Ferner wurde im Jahr 2016 das sogenannte Redirect-Verfahren von Mobilfunkanbietern eingeführt. Das Verfahren garantiert, dass Verbraucher von der Seite des Drittanbieters automatisch auf eine Provider-Bezahlseite geleitet werden, auf der erneut bestätigt werden muss, dass ein Kauf oder ein Abonnement abgeschlossen werden soll. Die Bundesnetzagentur arbeitet außerdem an einem einheitlichen Verfahren, das die Bezahlung über die Handyrechnung festlegen und somit Verbrauchern in Zukunft einen besseren Schutz bieten soll.

Hinweis vom telespiegel

Die Hinweise in diesem Ratgeber Telefonrechnung stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese auch nicht. Generell wird jeder Einzelfall von den Gerichten und der Bundesnetzagentur geprüft und individuell behandelt. Diese Zusammenstellung stellt lediglich eine Auflistung von Hinweisen dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Nachrichten zum Thema Telefonrechnung