Höhere Strafe für Telefonate am Steuer – Es reicht, gesehen zu werden

Höhere Strafe für Telefonate am Steuer – Es reicht, gesehen zu werden

Die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist untersagt, wenn der Fahrzeugführer hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.„ (§ 23, Absatz 1a der Stvo).

Weil viele Autofahrer dieses Verbot in der Vergangenheit missachteten, wurde die entsprechende Bußgeld-Verordnung zum 1. Januar verschärft.

Bisher musste die Polizei die Fahrer während eines Telefonats ertappen und sofort anhalten. Nun können sündige Autofahrer auch belangt werden, wenn sie während des Telefonierens gesehen werden. Außerdem gelten seit Jahrebeginn höhere Strafen. Statt bisher 30,- € fallen 40,- € und zusätzlich ein Punkt in dem Verkehrszentralregister an.

Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtungen oder einem Headset erlaubt. Der Fahrer muss beide Hände am Steuer halten, also muss über die Sprachwahl-Funktion des Handys gewählt werden. Die Gesprächsannahme hat über die automatische Rufannahme zu erfolgen.

Update 01.05.2014

10 Jahre später wird das Bussgeld für das Telefonieren am Steuer auf 60,- € je Vergehen erhöht.

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