Handy am Steuer – neues Bußgeld und ein Punkt

Handy am Steuer - neues Bußgeld und ein Punkt

Heute, am 1. Mai, ändert sich der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Durch die Einführung des neuen Punktesystems in dem Flensburger Verkehrszentralregister. Neben vielen anderen Änderungen müssen auch Fahrer mit einer größeren Strafe rechnen, die am Steuer das Handy benutzen.
Mal eben während der Fahrt zu telefonieren, wird mit dem neuen Bußgeldkatalog deutlich teurer. Denn das Benutzen des Handys während der Fahrt wird mit 60 Euro Bußgeld bestraft. Das sind 20 Euro mehr als bisher. Hinzu kommt jedoch auch ein Punkt in der sogenannten Verkehrssünderdatei. Da das neue System ab acht Punkten den Einzug des Führerscheins vorsieht, sind Verstöße gegen das Handyverbot nun deutlich stärker bestraft.

Sosehr es lockt, mit dem Handy in der Hand den Wagen zu fahren: Es ist gefährlich und wird hart bestraft. Es stehen aber Alternativen zur Verfügung. Es gibt unter anderem für einen geringen Betrag optimale Freisprechanlagen, die problemlos genutzt werden können, um auch während der Fahrt erreichbar zu bleiben. Viele dieser Freisprechanlagen lassen sich unkompliziert, zum Beispiel per Bluetooth, mit dem Handy verbinden. Mehr dazu im telespiegel Ratgeber Handyverbot am Steuer.

Wer ohne Freisprechanlage telefonieren möchte, muss halten und den Motor ausstellen. Denn ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung liegt vor, wenn während der Fahrt oder bei laufendem Motor telefoniert wird. Allerdings gibt es eine Grauzone, die häufig gegen den Fahrer ausgelegt wird. Diese betrifft das Handtieren mit dem Handy, auch ohne zu telefonieren. Nur in Einzelfällen, wie im Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen vom 27.08.2013 (1 Ss Rs 26/13 (63), reichte etwa ein Verdacht nicht für ein Bußgeld aus, der sich aus einer typischen Handbewegung des Telefonierens ergibt. Der Fahrer gab an, kein Handy genutzt zu haben. In vielen anderen Urteilen zum Thema „Handy am Steuer“ haben Gerichte gegen den Fahrer entschieden. Der Begriff „Fahrer“ ist übrigens nicht nur auf Pkw und Lkw beschränkt, denn auch Motorrad- und Fahrradfahrer müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Vorinstanz

Amtsgericht Erfurt, Urteil vom 1. Oktober 2012, Aktenzeichen: 992 Js 200683/12 – 62 OWi.

Mehr Informationen

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