Glasfaseranschlüsse – BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Glasfaseranschlüsse – BNetzA veröffentlicht Leerrohrentgelte-Entwurf

Um zusätzliche Bauarbeiten zu vermeiden, wurde die Deutsche Telekom dazu verpflichtet, ihre baulichen Anlagen den Wettbewerbern für die Nutzung zu öffnen. Hierdurch soll der Glasfaserausbau in Deutschland vorangetrieben werden. Wie hoch die Mietpreise für die sogenannten Leerrohre ausfallen, steht bis jetzt nicht fest. Jetzt hat die Behörde einen Entwurf veröffentlicht.

Weshalb sollen die Leerrohre für Wettbewerber geöffnet werden?

Die Rohre, die von den Verteilerkästen bis in die Häuser verlegt sind und Glasfaser der Deutschen Telekom enthalten, werden als Leerrohre bezeichnet. Der Zugang zu diesen Rohren soll für die Konkurrenten des marktmächtigen Unternehmens ermöglicht werden, damit diese ihre Kabel ebenfalls hineinlegen können. Durch dieses Vorgehen sind keine weiteren Bauarbeiten notwendig, um Verbrauchern ein größtmögliches Glasfaserangebot zu ermöglichen. Ein doppelter Glasfaserausbau kann dann problematisch sein, wenn Wettbewerber am eigenen Ausbau gehindert werden. Ein jetzt von der Bundesnetzagentur veröffentlichter Zwischenbericht zeigt, dass es bis einschließlich 1. März dieses Jahres 472 Fälle von erfolgten oder angekündigten Doppelausbauvorhaben gab.

„Einerseits sind parallele Ausbauvorhaben grundsätzlich über den gesamten Markt und in unterschiedlichen wettbewerblichen Konstellationen zu beobachten. Andererseits deuten die Ergebnisse auf die grundsätzliche Relevanz der Marktposition des doppelt ausbauenden Unternehmens hin“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wie hat die BNetzA die Entgelte ermittelt?

Trotz der bereits 2022 festgelegten Verpflichtung zur Öffnung der Rohre für die Glasfaseranschlüsse der Wettbewerber ist bisher nicht abschließend geklärt, wie viel Geld die Telekom hierfür erhalten soll. Für die Ermittlung der Mietpreise hat die Behörde verschiedene Entgelte geprüft, die von der Telekom für die Nutzung von baulichen Anlagen erhoben werden. Berücksichtigt wurden auch Erlöseinbußen für das Bonner Unternehmen. Dennoch liegen die vorgeschlagenen Preise teilweise erheblich unter den von der Telekom vorgeschlagenen Entgelte – nach Angaben eines Sprechers nämlich zwischen 30 und 89 Prozent unter den Entgelten, die von dem Bonner Unternehmen beantragt wurden. Dennoch sind sie wesentlich höher als für andere Abschnitte, die die Telekom für Wettbewerber gegen einen Mietpreis öffnen muss. Denn bei der Festlegung hat die Bundesnetzagentur berücksichtigt, dass davon auszugehen ist, dass der marktmächtige Konzern Kunden an die Konkurrenz verliert, wenn diese in die Rohre Glasfaser legt.

„Wir wahren dabei einerseits die berechtigten Interessen der Telekom und ermöglichen andererseits den Wettbewerbern, ihre Geschäftsmodelle zu realisieren. Dieser Interessenausgleich schafft Investitionsanreize in den zügigen flächendeckenden Glasfaserausbau zum Wohle aller Bürger“, betont Müller.

Zu dem von der Behörde veröffentlichten Entwurf zu den Leerrohrentgelten muss jetzt noch die EU-Kommission Stellung beziehen.

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