Sammelklage gegen Vodafone – Kunden können sich Verbraucherzentrale anschließen

Gegen Vodafone-Preiserhöhung - Verbraucherzentrale erhebt Sammelklage

Schon im November 2023 kündigte der Bundesverband der Verbraucherzentralen an, gegen eine Vodafone Preiserhöhung von fünf Euro pro Monat vorzugehen, die Kunden seit einer vorherigen Erhöhung im Jahr 2023 für ihre Internet- und Telefonanschlüsse zahlen müssen. Der Anbieter hat die Preise während der Vertragslaufzeit einseitig angepasst, ohne eine rechtliche Grundlage dafür zu haben. Angesichts dessen hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich nun der Klage anschließen, indem sie sich in das Klageregister eintragen lassen.

Ramona Pop, Vorständin beim vzbv, erklärt: „Viele Menschen scheuen wohl den Gang vor Gericht wegen der fünf Euro Mehrkosten pro Monat. Dank der vom Verbraucherzentrale-Bundesverband eingereichten Sammelklage können Verbraucher unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen. Wer von den Preiserhöhungen betroffen ist, sollte sich jetzt ins Klageregister eintragen. Wenn das Verfahren erfolgreich ist, können betroffene Vodafone-Kunden direkt Geld zurückbekommen.“

So an der Sammelklage beteiligen

An der Sammelklage können kostenfrei Vodafone-Kunden teilnehmen, die Internet und/oder Telefon über Vodafone beziehen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH abgeschlossen sein. Mobilfunk-Verträge mit Vodafone sind nicht Teil der Klage. Verbraucher können sich für die Sammelklage anmelden, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Unter www.sammelklagen.de/vodafone erhalten sie mit dem Klage-Check Informationen darüber, wie sie sich anmelden können. Das Tool prüft, ob die Klage zum individuellen Fall passt, und gibt anschließend konkrete Anweisungen für den Eintrag ins Klageregister.

Wenn Betroffene sich wirksam in das Register eintragen, nehmen sie an der Sammelklage teil, und ihre Ansprüche verjähren nicht – unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert.

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