Mobiltelefone darf man nicht anfassen? – Meys These zu der Gesundheitsgefährdung durch Handystrahlung

handystrahlung

Immer wieder entbrennen Diskussionen darüber, ob die von Handys abgegebene Strahlung gesundheitsschädigend ist. In Bezug auf dieses Thema scheiden sich die Geister, einige Wissenschaftler halten Handystrahlung für bedenklich, andere wiederum nicht.

Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl von der Fachhochschule Furtwangen vertritt die umstrittene These, dass Skalarwellen existieren, die Elektrosmog verursachen und im Nahbereich auch von Mobiltelefone abgegeben werden. Unter seiner Betreuung wurde ein Skalarwellengerät entwickelt, das von der Firma INDEL GmbH gefertigt und vertrieben wird. Gegen diesen Hersteller verhängte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen einen Strafbefehl (8 Cs AK 97/05). Die Staatsanwaltschaft Konstanz war der Meinung, dass das von ihm produzierte Skalarwellengerät, das unter anderem dem Nachweis von Elektrosmog dient, ein „invasives Medizingerät„ sei (invasiv = eindringend). Durch die Sendeleistung von circa 50 mW gefährde es die Gesundheit und dürfe deshalb nicht ohne CE-Zulassung verkauft werden.

Nach Meyls Ansicht seien somit auch Handys, die seiner Auffassung nach eine bis zu 50-fach höheren Sendeleistung (SAR-Wert) haben, invasives Medizingerät, wenn sie während eines Telefonats berührt oder an das Ohr gehalten werden. Deshalb sei ihnen konsequenterweise die CE-Zulassung zu entziehen, folgert Prof. Dr. Ing. Meyl. Er ist der Ansicht, dass der Strafbefehl gegen die Indel GmbH eine Welle von Strafanzeigen gegen die Hersteller von Mobiltelefonen auslösen könnte.

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Handy – Übersicht

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