Entscheidung der Bundesnetzagentur – Zusammenschaltungsentgelte werden gesenkt

Entscheidung der Bundesnetzagentur - Zusammenschaltungsentgelte werden gesenkt

Wenn zwei Telekommunikationsanbieter ihre Netze miteinander verknüpfen, um den Kunden die Möglichkeit zu geben, sich von dem einen in das andere Netz verbinden zu lassen, entstehen dem Anbieter, in dessen Netz der Ausgangspunkt ist, Kosten. Die Höhe dieser Zusammenschaltungsgebühren oder auch Weiterleistungsgebühren (Interconnection), die die Deutsche Telekom für die Weiterleitung in ihr Netz von alternativen Anbietern mit eigener Netzinfrastruktur verlangen darf, werden von der Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde) festgelegt. Heute gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass die Zusammenschaltungsentgelte in dem Telekommunikationsmarkt um durchschnittlich 10 Prozent gesenkt wurden.

Ab Juni diesen Jahres werden Anbieter mit besonders stark ausgebauten Netzen, die dadurch eine große Anzahl an Übergabepunkten haben, an Werktagen zwischen 9 Uhr und 18 Uhr 0,52 Cent und in der übrigen Zeit 0,36 Cent zahlen. Die Dt. Telekom hatte eine deutliche Erhöhung beantragt, die Entgelte wurden jedoch in der Hauptzeit um mehr als zehn Prozent gesenkt und ebenfalls die Weiterleitung in der Nebenzeit wird um zehn Prozent günstiger. Auch Anbieter mit weniger Übergabepunkten zahlen zukünftig um etwa zehn Prozent geringe Gebühren für die Zusammenschaltung ihres Netzes mit dem der Dt. Telekom. Diese Preise gelten vorerst bis zum 30. November 2008.

Die Höhe dieser Entgelte ist unter anderem ausschlaggebend für den Endkundenpreis, denn wenn ein alternativer Anbieter weniger für die Weiterleitung zahlen muss, kann er dem Kunden seine Dienste günstiger anbieten. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur könnte für die alternativen Anbieter ein Anreiz sein, weitere Investitionen in die Netzinfrastruktur vorzunehmen. „Diese Entscheidung schafft Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer und entspricht den Kostenentwicklungen in den Telekommunikationsnetzen. Sie orientiert sich dabei an einem Effizienzgewinn, der erzielt wurde und auch in Zukunft gesteigert werden kann.„ erklärte die Bundesnetzagentur.

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