
Die Gebührenpflicht ist in Deutschland gesetzlich geregelt, die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) zieht die Abgaben für die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender ein. Monatlich 17,03 Euro zahlen Haushalte an die GEZ, wenn sie nicht nur ein Radio, sondern auch eine Fernsehgerät angemeldet haben. Verzichtet der Haushalt auf das TV und besitzt nur ein Radio, sind pro Monat 5,52 € fällig. Jedes weitere der Geräte in dem selben Haushalt unterliegt der Zweitgeräte-Regelung und kostet keine zusätzliche Gebühr.
Seit diesem Jahr fallen auch internetfähige Computer und Handys unter die Gebührenpflicht. Besitzt jemand ein solches Gerät und verzichtet ansonsten auf TV und Radio, muss er seit dem 01. Januar 2007 trotzdem Rundfunkgebühren an die GEZ bezahlen. Das gilt für Privathaushalte, aber auch für Unternehmen. Zwar werden für die internetfähigen Geräte nur die ermäßigte Gebühr in Höhe von 5,52 € fällig, die GEZ erhoffte sich dennoch Mehreinnahmen in Höhe von mehreren Millionen Euro pro Jahr.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete, hat die GEZ seit der Einführung der Gebührenpflicht auf internetfähige PCs und Handys seit Januar bis einschließlich November diesen Jahres Mehreinnahmen in Höhe von 4,016 Millionen Euro verzeichnen können. Diese Angaben wurden derweil von Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Otto bestätigt, teilte dessen Büro mit. Demnach haben von diesem Betrag die Privathaushalte 1,023 Millionen Euro und die Gewerbetreibenden 2,993 Millionen Euro gezahlt. Im Vergleich zu den Gesamteinnahmen der GEZ, die jährlich sieben Milliarden Euro betragen, ist das also ein geringer Betrag. Ob sich der Aufwand lohnt, den die Wirtschaft und die GEZ dafür betreiben muss, sollte tatsächlich noch einmal ernsthaft diskutiert werden.
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