Alte Schnurlostelefone – Betriebsverbot ab dem nächsten Jahr

Alte Schnurlostelefone - Betriebsverbot ab dem nächsten Jahr

Es gibt noch Menschen, die an ihrem Telefonanschluss ein Mietgerät von der Post betreiben. Vor vielen Jahren wurde das mal zu dem Festnetz-Anschluss angemietet und wird seitdem genutzt. (Noch öfter wird das Mietgerät allerdings monatlich über die Telefonrechnung berechnet, obwohl es gar nicht mehr verwendet wird.) Nicht jeder besitzt eben ein modernes Telefon und auch die Zahl derer, die sich damals eines der ersten schnurlosen Telefone gekauft hat und es noch immer benutzt, ist nicht gering.

Die ganz alten Schnurlostelefone funken nicht wie die modernen nach dem DECT-Standard (Digital Enhanced Cordless Telecommunications), sondern nutzen andere Frequenzen. Während DECT den Frequenzbereich zwischen 1.880 und 1.900 MHz verwendet, verwenden die alten Geräte tiefere Frequenzbereiche. Diese von den Schnurlostelefonen mit den Standards CT1+ und CT2 verwendeten Frequenzen sollen nun laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur neu vergeben werden. Deshalb dürfen diese Geräte nur noch bis zum 31. Dezember 2008 verwendet werden. Geräte, die nach dem ehemaligen Standard CT1 arbeiten, dürfen übrigens bereits seit rund 10 Jahren nicht mehr betrieben werden.

Fällt dem Funkmessdienst der Bundesnetzagentur dennoch ein Schnurlostelefon auf, das nicht mit dem dann einzig erlaubten DECT Standard arbeitet, kann dem Nutzer ein Bußgeld auferlegt werden. Zudem können ihm als Verursacher der Störung in dem Frequenzbereich die Kosten für den Aufwand in Rechnung gestellt werden, den der Entstördienst hatte. Der Betrieb der alten Schnurlostelefone kann also richtig teuer werden. Besser ist es also, sich ein neues DECT-Telefon zuzulegen und das alte Funktelefon fachgerecht als Elektroschrott zu entsorgen. Natürlich steht es Nostalgikern frei, sich die alten Geräte in die Vitrine zu stellen, obwohl sie sie nicht mehr betreiben dürfen.

Dass die Zuteilung der Frequenzen für Telefone nach dem CT1+ und CT2 Standard enden wird, ändert nichts daran, dass die nach dem modernen DECT Standard funkenden Schnurlostelefone weiterverwendet dürfen. Die Zuteilung dieses Frequenzbereichs ist vorerst bis zum Jahr 2013 befristet und wird entsprechend der europaweiten Anpassung verlängert. Auch für Mobiltelefone, sogenannte Handys, gilt das Verbot selbstverständlich nicht.

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