
Die Deutsche Digitale Bibliothek, in ihr sollen Datenbanken von über 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland vernetzt werden. Sie soll das digital verfügbare Angebot bedeutender Bibliotheken, Archive, Museen, Mediatheken, Kulturdenkmalen, wissenschaftlichen Instituten etc. aus ganz Deutschland zusammenführen und multimedial erschließen. Digitale Kopien von Büchern, Bildern, Archivalien, Skulpturen, Noten, Musik und Filmen aus den Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sollen zukünftig allen Bürgern über ein einziges nationales Portal zugänglich gemacht werden.
Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) soll im Jahr 2011 gestartet werden. Sie ist ein Gemeinschaftsvorhaben von Bund, Ländern und Kommunen. Das Bundeskabinett hat ihre Errichtung heute beschlossen, teilte die Bundesregierung mit. Kulturstaatsminister Bernd Neumann bezeichnete die DDB als Quantensprung in der Welt der digitalen Information und ein Jahrhundertprojekt in der digitalen Welt. Sie leiste einen „herausragenden Beitrag zur Bewahrung unserer kulturellen Identität und zum Urheberrechtsschutz.“
Es gehe um den Zugang zu dem Kulturgut und zwar dauerhaft und ohne rein kommerziellen Zweck. Gerade angesichts des Vorgehens des Suchmaschinenbetreibers Google, der digitalen Rechte mit einmaligen Zahlungen erwerbe, sei die Deutsche Digitale Bibliothek in dieser Hinsicht eine angemessene Antwort auf Google. Bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte würden im Rahmen der Deutschen Digitalen Bibliothek uneingeschränkt gewahrt, sagte Neumann weiter. Im Unterschied zu Google würden bei der DDB die Rechteinhaber zuerst gefragt und dann werde gehandelt. Die DDB soll der deutsche Beitrag zur der Europäischen Digitalen Bibliothek Europeana werden.
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