Urheberabgabe – Bitkom und Verwertungsgesellschaften einigen sich

Urheberabgabe - Bitkom und Verwertungsgesellschaften einigen sich

Der Branchenverband BITKOM und die Verwertungsgesellschaften haben sich auf eine Urheberabgabe für Computer geeinigt. Wie BITKOM mitteilt, wird dabei erstmals zwischen gewerblichen und privaten Geräten unterschieden. Damit setzen die Verhandlungspartner ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes um.
Zukünftig liegen die Urheberabgaben auf Endgeräten wie privaten PCs und Notebooks bei 13,90 Euro pro Gerät, für Netbooks bei 10,63 Euro. Günstiger sind gewerbliche Geräte, für die BITKOM und die Verwertungsgesellschaften eine Urheberabgabe von 4 Euro verhandelt haben. Abgaben auf Tablet-Computer sind nicht in dieser Regelung enthalten.

Die Urheberabgabe muss der Hersteller bzw. Importeur der Computer abführen. Sie kommt Autoren zugute, deren Leistungsschutzrechte damit pauschal abgegolten werden. Die Abgabe honoriert damit die Arbeit von Autoren und Publizisten, deren Werke auf einem Computer (bzw. Drucker) vervielfältigt werden können. Da diesen durch die sogenannte „Privatkopie„ (Vervielfältigung von Texten, Tonaufnahmen und bewegten Bildern in jeder Form) mögliche Einnahmen entgehen, wurde die pauschale Abgabe eingeführt. Diese ist auch für Geräte wie Kopierer üblich.

BITKOM und Verwertungsgesellschaften standen in Ihrer Verhandlung vor dem Problem, dass sie ein Urteil (Az C-467/08) des Europäischen Gerichtshofes umsetzen mussten. Dieser forderte darin eine Unterscheidung zwischen beruflichem und privatem Gebrauch. Dabei stellte der EuGH gleichzeitig heraus, dass eine Abgabe ein gerechter Ausgleich für eine Privatkopie sei, während ein dienstlich genutztes Gerät anderen Bestimmungen folge. Aus diesem Grund werden die Abgaben auf den Computergeräten nach dessen Bestimmung festgelegt. Die BITKOM bezeichnet das System als „anachronistisch„ und beklagt den „enormen administrativen Aufwand„, zeigt sich jedoch zufrieden, eine Verständigung erzielt zu haben.

Die Einigung der Verhandlungspartner gilt rückwirkend ab 2011 und läuft mindestens bis 2016. Für 2011 bis 2013 fließen den Verwertungsgesellschaften dadurch ca. 240 Millionen Euro zu, für 2014 und die Folgejahre beträgt die Summe geschätzt jeweils 70 Millionen Euro.

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