Klau von Bewerberdaten – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Klau von Bewerberdaten – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Mit Hilfe von tausenden falschen Stellenangeboten bei der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA), eignete sich ein Berliner Unternehmen die intimen Daten von Bewerbern an. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin überraschenderweise die Ermittlungen eingestellt, sodass die Vorfälle ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben.

Was war geschehen?

Die Online-Jobbörse der BA gehört zu den größten Online-Jobportalen in ganz Deutschland. In dieser Jobbörse wurden mehrere Zehntausend offene Stellen inseriert. Der vermeintliche Arbeitgeber, der angeblich hinter diesen Stellenausschreibungen steckte, existierte jedoch genauso wenig, wie die Stellen selbst. Die Daten der Personen, die sich auf diese gefälschten Stellenanzeigen bewarben, landeten bei verschiedenen Firmen und wurden von diesen ohne das Wissen der Bewerber mutmaßlich weiterverkauft.

Wer steckt hinter den falschen Jobangeboten?

Die Ermittlungen hatten sich gegen ein Berliner Unternehmen gerichtet, das mit Hilfe von mehreren Tarnfirmen bis zu 17 000 fingierte Jobangebote inserierte, um an Bewerberdaten zu gelangen. Aufgedeckt wurde der Fall bereits im letzten Jahr vom Südwestrundfunk. Um der Masche auf die Spur zu kommen, gründeten die Reporter selbst eine Scheinfirma und erwarben Datensätze für jeweils 3 Euro. Darüber hinaus wurde den Reportern sogar eine Flatrate angeboten, um Datensätze zu erwerben.

Ist der Datenklau ein altbekanntes Problem?

Bereits im Jahr 2009 machte die Online-Jobbörse der BA negative Schlagzeilen. Da die BA die Angaben der vermeintlichen Arbeitgeber nicht prüfte, war es jedem möglich, sich sensible Bewerberdaten zu verschaffen. Auch aktuell wird nur ein Teil der hinterlegten Stellenanzeigen geprüft. Dieser Umstand wird bereits seit langer Zeit von Datenschützern sowie Politikern massiv kritisiert.

Eine Überprüfung wurde eingeleitet

Nach den Recherchen des SWRs, leitete die Nürnberger Bundesagentur eine interne Überprüfung ein. Daraufhin nahm die Bundesagentur für Arbeit 32 000 Jobangebote von elf unterschiedlichen Firmen aus ihrer Online-Jobbörse. Die Überprüfung ergab, dass insgesamt rund 120 000 erfundene Jobangebote veröffentlicht wurden. Aufgrund der Vorkommnisse wurden mehrere Strafanzeigen gestellt. Wenn sich jemand „personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind“ durch „unrichtige Angaben erschleicht“, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Bundesagentur für Arbeit stuft das Vorgehen als kriminell ein und auch Datenschützer schlagen Alarm. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren nun jedoch gemäß §170 Absatz 2 Strafprozessordnung wegen mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Das Vorgehen der Firmen wird demnach ohne strafrechtliche Folgen bleiben.

Wie begründet die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung?

Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass kein Tatnachweis geführt werden kann. Dies liegt daran, „da kein Einzelfall bekannt geworden ist, in dem ein Erschleichen personenbezogener Daten erfolgt ist“, heißt es in der Einstellungsverfügung. Des Weiteren gibt sie an, dass keine Personen bekannt seien, welche ihre Daten aufgrund einer falschen Stellenanzeige an den Beschuldigten übergeben hätten.

Auf was sollte bei Stellenanzeigen geachtet werden?

Wer sich auf eine Stelle in einer Online-Jobbörse bewerben möchte, sollte zunächst sicherstellen, dass es die entsprechende Firma bzw. den Arbeitgeber auch wirklich gibt. Hierzu sollten die Webseite und das Impressum genau geprüft werden. Auf ein Jobangebot eines Unternehmens, das keine Webseite besitzt, sollte man sich nicht bewerben. Handelt es sich um ein Angebot unter Chiffre, also um ein anonymes Stellenangebot, sollte lediglich eine Kurzbewerbung abgegeben werden.

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