National Roaming – Verhandlungen zwischen Telefónica und 1&1 beendet

National Roaming – Verhandlungen zwischen Telefónica und 1&1 beendet

1&1 Drillisch will der vierte Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland werden und ein eigenes 5G-Netz aufbauen. Das Aufbauen eines eigenen flächendeckenden Netzes ist kurzfristig jedoch nicht umsetzbar, weshalb der Mobilfunkanbieter auf National Roaming angewiesen ist. Nachdem bereits bei den Verhandlungen mit der Telekom und Vodafone keine Einigung erzielt werden konnte, wurden nun auch die Verhandlungen mit Telefónica beendet.

1&1 Drillisch ist auf die Wettbewerber angewiesen

Der Neueinsteiger 1&1 konnte sich im vergangenen Jahr bei der Frequenzauktion Frequenzen für ein eigenes Mobilfunknetz sichern. Es handelt sich um 50 MHz des 3,6 GHz-Bands und um zwei Blöcke im 2 GHz-Band. Aus der Frequenzversteigerung geht auch eine Lizenzverpflichtung für die Telekom, Vodafone sowie Telefónica hervor: die Konkurrenten müssen mit 1&1 Drillisch über National Roaming verhandeln. Durch National Roaming kann der Mobilfunkanbieter seinen Kunden von Anfang an eine bundesweite Erreichbarkeit ermöglichen.

Keine Einigung mit den Konkurrenten

Wann 1&1 als vierter Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland in den Markt einsteigt, ist bisher noch ungewissen. Denn zu einem Abkommen zwischen dem Anbieter und den Wettbewerbern ist es noch nicht gekommen. Nun wurden auch die Verhandlungen mit Telefónica beendet. Telefónica-CEO Markus Haas erzählte in einem Interview mit der Welt, man habe 1&1 „ein sehr attraktives Angebot“ gemacht. Das Unternehmen sei einigungsbereit. Zudem handele es sich bei dem Angebot nach Aussage von Haas um „das Beste, was 1&1 je bekommen hat. Verschenken können wir den Zugang aber auch nicht“.

Wird es weitere Verhandlungen zwischen Telefónica und 1&1 geben?

Haas ist davon überzeugt, dass weitere Verhandlungen keinen Sinn ergeben. Bereits jetzt habe sich Telefónica „bis zur Schmerzgrenze bewegt“. Es sei zudem davon auszugehen, dass alle Angebote, die von Telefónica unterbreitet wurden, auch den behördlichen Überprüfungen standhalten. Diese Überprüfungen können aufgrund der Regularien der Frequenzauktion durchgeführt werden. Die drei Mobilfunknetzbetreiber verpflichteten sich hierin dem neuen Netzbetreiber National Roaming anzubieten. Da es bisher zu keiner Einigung gekommen ist, könnte nun die Bundesnetzagentur als Regulierer eingreifen.

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