
Der neue Glückspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV), der beinahe 70 Seiten umfasst, soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten und damit das Online-Zocken in ganz Deutschland legalisieren. Am Wochenende einigten sich die Bundesländer auf den Entwurf des Vertrags.
Die bisherige Glücksspielregulierung
Bisher war die Regulierung von Glücksspiel Ländersache. Da Schleswig-Holstein als einziges Bundesland vor neun Jahren nicht in den Glücksspielvertrag einstieg, wurden im Jahr 2011 einige Anbieter dieses Bundeslandes mit befristeten Lizenzen ausgestattet. Durch diese Sonderregelung Schleswig-Holsteins und eine fehlende einheitliche Regulierung, entstand eine Grauzone, die Online-Casino-Anbieter für sich nutzten. Da viele der Anbieter in einem anderen EU-Land sitzen, in welchem Glücksspiel erlaubt ist, kam es gehäuft zu nicht reguliertem Glücksspiel im Internet.
Was ändert sich durch den GlüNeuRStV?
Die Bundesländer wollen diesem unregulierten, illegalen Glücksspiel nun gemeinsam einen Riegel vorschieben. Demzufolge ist die neue Regulierung auch mit zahlreichen Regeln versehen. Hierzu zählt unter anderem, dass jeder Spieler pro Monat maximal 1 000 Euro in Online-Glücksspiele investieren darf. Um dies zu überwachen, muss der Anbieter für jeden Spieler ein Spielkonto einrichten. Ist das Einzahlungslimit erreicht, wird das Benutzerkonto gesperrt. Zudem soll eine zentrale Glücksspielbehörde das Online-Zocken überwachen. Unter anderem soll das Entstehen von Wettsucht durch den Jugend- und Spielerschutz verhindert werden. Zocker, die sich selbst sperren lassen oder von einem Online-Casino-Anbieter gesperrt wurden, sollen in einer Sperrdatei erfasst werden. Um zu überprüfen, ob das Gesetz eingehalten wird und, ob Spielverläufe zulasten von Spielern manipuliert wurden, sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, all ihre Spieldateien für die Behörden abrufbar zu halten.
System soll glücksspielgefährdete Spieler erkennen
Der neue Vertrag sieht vor, dass die Anbieter von Online-Casino-Spielen und Sportwetten ein automatisiertes System einführen müssen, das glücksspielgefährdete Spieler bereits in einem frühen Stadium erkennt. Ferner darf nur unter bestimmten Voraussetzungen im Internet Werbung für die Glücksspiele gemacht werden. Zwischen 6 und 21 Uhr ist ein Werbeverbot im Rundfunk sowie im Internet für Sportwetten vorgesehen.
Die Kritik an der neuen Regulierung
Der Leiter der Fachstelle Glücksspielsucht bei der Drogenhilfe Köln, Wolfgang Krusawe, befürchtet, dass das Einzahlungslimit für Süchtige vermutlich kein Hindernis darstellen wird, um weiter zu zocken. Denn Spielsüchtige seien sehr kreativ darin, sich Wege und Lösungen zu überlegen, um dennoch weiterspielen zu können. Er befürchtet, dass sich Betroffene hierzu einfach ein neues Konto anlegen werden. Generell befürwortet er die Legalisierung jedoch, da hierdurch zumindest Maßnahmen zum Verbraucherschutz eingebaut werden können.
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