Vorsicht Betrug – LKA warnt vor Betrugsmasche mit digitalen Kreditkarten

Vorsicht Betrug – LKA warnt vor Betrugsmasche mit digitalen Kreditkarten

Aktuell warnt das Landeskriminalamt Niedersachsen vor einer Betrugsmasche mit digitalen Debit- und Kreditkarten. In den letzten Wochen sind nach Angaben der Polizei bereits mehrere Anzeigen erstattet worden, da sich Kriminelle Zugang zu fremden digitalen Bankkarten verschafft haben.

Wie läuft die neue Betrugsmasche ab?

Mit dem Smartphone oder der Smartwatch kann mittels digitaler Bankkarte schnell und einfach bezahlt werden. Hierzu wird die physische Kredit- oder Debitkarte auf dem mobilen Endgerät digital abgebildet. Mit diesem digitalen Abbild ist es dann möglich, zu bezahlen. Kriminelle haben eine Strategie entwickelt, wie sie fremde Bankkarten klonen und damit Bezahlungen vornehmen können. Die Täter gelangen über eine Phishing-Seite an die sensiblen Bankdaten der Betroffenen. Damit die Betrüger die digitale Kreditkarte nutzen können, muss diese noch freigeschaltet werden. Hierzu kontaktieren die Kriminellen die betroffenen Verbraucher am nächsten Tag per Telefon an und geben sich hierbei als Bankmitarbeiter aus. Im Gespräch wird das Opfer dazu aufgefordert, eine Push-TAN, die es während des Gesprächs erhält, zu bestätigen. Mit der Bestätigung erhalten die Betrüger sofort Zugriff auf die Bankkarte und können diese dann mit ihrem eigenen Smartphone oder der Smartwatch nutzen. Der Bezahlvorgang kann nun ganz ohne den Besitz der physischen Karte oder der PIN abgeschlossen werden.

Wie funktioniert die digitale Kreditkarte?

Um eine digitale Debit- oder Kreditkarte nutzen zu können, muss das Smartphone oder die Smartwatch NFC fähig sein. Für die Nutzung sollte das aktuellste Betriebssystem des mobilen Endgeräts verwendet werden. Einige Banken bieten für den digitalen Bezahlvorgang spezielle Pay-Apps an. Beispielsweise die Sparkassen mit „Mobiles Bezahlen“ und die Volksbanken mit Pay-App. Unter dem Betriebssystem Android heißt die Bezahlfunktion Google Pay und auf Apple-Geräten Apple Pay. Die Bankkarte, die digital genutzt werden soll, wird entweder direkt oder über eine Onlinebanking-App oder die Onlinebanking-Webseite hinzugefügt. Bei den meisten Banken folgt anschließend eine offizielle Bestätigung, dass die digitale Karte eingerichtet wurde. Hierfür ist mehrheitlich eine TAN-Eingabe notwendig. An der Kasse muss die Bezahlung dann ausgelöst und mittels Smartphone-PIN, dem Fingerabdruck oder Face ID freigegeben werden. Für die Bezahlung mit der digitalen Kreditkarte wird weder die physische Karte noch die zur Karte gehörende PIN benötigt.

Wie können sich Verbraucher vor dem Betrug schützen?

Das Landeskriminalamt hat auf seiner Webseite darüber informiert, wie sich Verbraucher vor der neuen Betrugsmasche schützen können. Zunächst wird dazu geraten, beim Onlinebanking allgemein vorsichtig zu sein. Darüber hinaus wurden folgende Tipps gegeben:

  • Onlinebanking-Webseite nur direkt über die offizielle Webadresse aufrufen (nicht über eine Suchmaschine)
  • Keine Links in E-Mails anklicken, die vermeintlich von der Bank stammen
  • Niemals sensible Daten am Telefon preisgeben
  • Echte Bankmitarbeiter fordern nie die Preisgabe sensibler Daten per Telefon, Mail, Chat oder Webseite
  • Prüfen, welche Geräte und Bankkarten im Onlinebanking für das Konto hinterlegt sind
  • Im Zweifel immer offiziellen Kundensupport der Bank kontaktieren

Wird ein Betrug oder eine unberechtigte Abbuchung bemerkt, sollten sich Betroffene umgehend an ihre Bank wenden und im Anschluss eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

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