
Rund 88,8 Millionen Menschen auf der ganzen Welt nutzen den chinesischen Online-Shop Shein – das sind Schätzungen für das Jahr 2023. Der Fast-Fashion-Anbieter setzt dabei jedoch immer wieder auf Praktiken, die im Verdacht stehen, gegen Regeln der Europäischen Union zu verstoßen. Angesichts dessen hat die Verbraucherzentrale Shein abgemahnt und fordert eine Unterlassungserklärung.
Weshalb gehen die Verbraucherschützer gegen Shein vor?
Auf der Onlineplattform, die es bereits seit 2008 gibt, ist nahezu alles zu finden: von Fashion über Haushaltsartikel bis hin zu Accessoires, Zubehör für Haustiere und Beautyprodukte. Insbesondere die günstigen Preise sowie die scheinbar unendliche Auswahl locken viele Käufer weltweit auf die Website oder App des chinesischen Anbieters. Auch in Deutschland ist der Shop bei vielen sehr beliebt. Verbraucherschützer werfen Shein allerdings immer wieder unzulässige Geschäftspraktiken vor. Denn einige Methoden sollen nicht im Einklang mit geltendem EU-Recht stehen. Veranlasst durch den Verdacht der mehrfachen Verstöße wurde der Versandriese, der seinen Firmensitz mittlerweile in Singapur hat, jetzt abgemahnt. Dies teilte ein Sprecher des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, kurz vzbv, mit. Konkret besteht der Verdacht, dass gegen den sogenannten Digital Services Act, kurz DSA, verstoßen wird. Dieser ist seit Februar dieses Jahres vollständig in Kraft und verfolgt das Ziel, aggressive Vorgehensweisen und manipulative Gestaltung von Internetplattformen zu unterbinden. Shein werden unter anderem komplizierte Beschwerdewege sowie Greenwashing vorgeworfen. Zudem besteht der Verdacht des manipulativen Designs, der komplizierten Beschwerdewege und von willkürlich erscheinenden Rabatthöhen. Auch das Impressum des Anbieters ist nicht vollständig. Die Verbraucherschützer sind außerdem davon überzeugt, dass die Beschwerdewege sowie Kontaktmöglichkeiten zu kompliziert sind. Kunden, die die App oder Website verlassen wollen, werden versucht zu beeinflusst, indem ein Pop-up-Fenster mit folgendem Inhalt auftaucht: „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?“ Der chinesische Fast-Fashion-Anbieter hat jetzt die Möglichkeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Änderungen vorzunehmen.
Nicht nur Shein ist im Visier der Verbraucherschützer
Nicht nur Shein, sondern weitere chinesische Online-Shops, die sich insbesondere durch die günstigen Preise auszeichnen, sind immer im Fokus von Verbraucherschützern. Hierzu zählt unter anderem auch die App Temu, bei der es sich ebenfalls um einen Marktplatz mit Billigprodukten und einer riesigen Produktauswahl handelt. Obwohl es Temu noch kein ganzes Jahr in Deutschland gibt, werden laut Schätzung täglich 200 000 Päckchen des Anbieters hierher geliefert. Jeder Vierte in Deutschland soll den Billigmarktplatz bereits genutzt haben. Genau wie bei Shein steht auch Temu unter Verdacht, willkürlich erscheinende Rabatte anzubieten, ein fragwürdiges Bewertungssystem zu pflegen und ein manipulatives Design aufzuweisen. Aktuell prüfen die Verbraucherschützer eine Klage gegen Temu, da sich der Anbieter weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
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