Barrierefreies Telefonieren – Angebot für weitere Jahre sichergestellt

Barrierefreies Telefonieren – Angebot für weitere Jahre sichergestellt

Im Telekommunikationsgesetz ist die Nichtdiskriminierung und Berücksichtigung der Interessen von Endnutzern mit Behinderungen festgeschrieben. Das barrierefreie Telefonieren für hörgeschädigte Menschen wurde jetzt von der Bundesnetzagentur für vier weitere Jahre sichergestellt. Die Bereitstellung des Vermittlungsdienstes für Hörbeeinträchtigte ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes.

Was steckt hinter dem Vermittlungsdienst?

Gemäß §51 Abs.4 des TKG müssen hörgeschädigte Menschen zu jedem Zeitpunkt Telefondienste nutzen und unentgeltlich Notrufverbindungen in Anspruch nehmen können. Der entsprechende Vermittlungsdienst, der von der Tess – Sign & Script – Relay-Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH übernommen wird, ist seit dem Jahr 2009 verfügbar. Die Kosten werden anteilig von den Anbietern von Telefondiensten übernommen.

„Der Vermittlungsdienst für hörgeschädigte Menschen ist ein ganz spezielles Beispiel für den Verbraucherschutz. Gemeinsam nehmen hier die Bundesnetzagentur, die Firma Tess und die Telekommunikationsanbieter ihre gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Menschen mit Behinderung wahr“, so der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller.

Wie funktioniert das barrierefreie Telefonieren?

Per PC, Smartphone oder Tablet wird zunächst eine Videoverbindung zu dem Vermittlungsdienst aufgebaut. Hier erreichen die Kunden einen Dolmetscher für Gebärdensprache oder für Schriftsprache. Nachdem der Kunde mitgeteilt hat, wen er anrufen will, wird die entsprechende Nummer von den Dolmetschern des Vermittlungsdienstes gewählt. Anschließend wird das Gespräch von deutscher Gebärdensprache oder Schriftsprache in die deutsche Lautsprache übersetzt. Das bedeutet, dass auch die Option besteht, schriftlich mitzuteilen, wer angerufen werden soll. Auch umgekehrt ist der Dienst nutzbar. Das bedeutet, dass die hörgeschädigte Person über den Vermittlungsdienst auch angerufen werden kann. Menschen, die hörgeschädigt sind, aber über eine gute Kompetenz in der Lautsprache verfügen, ist es auch möglich, selbst zu sprechen. In diesem Fall erhält der hörgeschädigte Kunde die Antworten des Angerufenen in Textform auf seinem Bildschirm.

Welche Änderungen gibt es bei den Rufnummern und Preisen?

Seit März dieses Jahres gibt es einige Änderungen bezüglich der Tess-Rufnummern. Hörbeeinträchtigte Menschen, die privat hörende Personen anrufen wollen, können dies ab jetzt über folgende Rufnummern tun: 04331 77 003 99 oder 04331 77 003 88. Wer den Vermittlungsdienst für berufliche Zwecke nutzen möchte, kann dies über 04331 77 003 00 und 04331 77 003 11 tun. Berufliche Telefonate im Sondertarif werden ab sofort über die Nummern 04331 77 003 84 und 04331 77 003 83 geführt. Eine weitere Änderung betrifft die Kosten für die berufliche Nutzung. Hier wurden die Gebühren ab dem 1. März dieses Jahres erhöht: TeSign Beruf auf 2 Euro pro Minute und TeScript Beruf auf 1 Euro pro Minute. Ausgenommen hiervon sind die Sondertarife. Damit wurden die Preise erstmalig seit sechs Jahren erhöht. 2019 wurden die Preise für die private Nutzung gesenkt. Zudem können die hörgeschädigten Menschen den Dienst für 30 Minuten kostenlos in Anspruch nehmen. Es ist geplant, die kostenfreie private Nutzung zudem weiterhin auszudehnen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
EU-Energielabel – verbesserte Transparenz bei Smartphones

EU-Energielabel

verbesserte Transparenz bei Smartphones

Um Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten und gleichzeitig die Langlebigkeit von Smartphones und Tablets zu steigern, wird ab dem 20. Juni dieses Jahres eine neue EU-Vorgabe gültig. Dann wird das sogenannte EPREL-Label für alle Geräte zur Pflicht, die in der EU verkauft werden. […]

Neue Regelung ab Juni – Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Neue Regelung ab Juni

Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Verbraucher haben bald den Anspruch, ihren Stromanbieter werktags innerhalb von 24h zu wechseln. Die neue Regelung, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, greift ab dem 6. Juni dieses Jahres. Dadurch soll unter anderem der Wettbewerb gestärkt werden. […]

Support-Ende für Windows 10 – BSI empfiehlt Wechsel des Betriebssystems

Support-Ende für Windows 10

BSI empfiehlt Wechsel des Betriebssystems

Im Herbst dieses Jahres ist Schluss mit dem Support für Windows 10. Aus diesem Grund empfiehlt das BSI dringend ein Upgrade auf Windows 11 oder den Wechsel zu einem anderen Betriebssystem. Denn die Weiternutzung der nicht mehr unterstützten Version kann zum echten Sicherheitsrisiko werden. […]

Apple überholt Samsung - erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple überholt Samsung

Erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple sichert sich im ersten Quartal 2025 erstmals den Spitzenplatz im globalen Smartphone-Markt – mit 19 % Marktanteil vor Samsung. Wachstum in Schwellenländern und das neue iPhone 16e treiben die Verkäufe an, während wirtschaftliche Unsicherheiten den Markt vor Herausforderungen stellen. […]

Zwischen Anspruch und Realität - die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Zwischen Anspruch und Realität

Die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Die europäische Dienstleistungsfreiheit ist ein zentrales Versprechen des Binnenmarkts – doch im digitalen Raum gerät sie zunehmend unter Druck. Trotz einheitlicher EU-Vorgaben sehen sich Online-Dienstleister mit immer mehr nationalen Sonderregelungen konfrontiert. Das Spannungsverhältnis zwischen europäischer Freiheit und nationaler Regulierung wirft grundsätzliche Fragen auf – rechtlich wie politisch. […]