Preissenkung – Telefondolmetschdienst für gehörlose und hörbehinderte Menschen

Preissenkung - Telefondolmetscherdienst für gehörlose und hörbehinderte Menschen

Für gesunde Menschen ist es ein alltäglicher Vorgang, wenn das Telefon klingelt und sie das Gespräch annehmen. Gehörlose oder hörbehinderte Menschen benötigen andere Lösungen. Dazu gehört unter anderem der Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen. Mit Beginn des Jahres 2019 ist die private Nutzung dieses Dienstes auf Veranlassung der Bundesnetzagentur günstiger, „um die Lebensverhältnisse gehörloser und hörbehinderter Menschen zu verbessern“, wie der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sagte.

Mehrere Varianten des Telefondolmetscherdienstes

Der hörgeschädigte Mensch baut dafür eine Verbindung mit dem Vermittlungsdienst auf. Das kann auf unterschiedliche Arten geschehen. Beispielsweise verwendet der Nutzer die Videokamera seines Endgeräts. Über ein Videotelefonat kommuniziert der Nutzer mit dem Gebärdendolmetscher, der die Gebärdensprache für den hörenden Gesprächspartner in Lautsprache übersetzt. Die Worte des hörenden Teilnehmers werden in Gebärdensprache über das Videotelefonat an den hörgeschädigten Nutzer übermittelt. (TeSign)

Alternativ erfolgt die Vermittlung schriftlich. Der Telefondolmetscherdienst stellt dafür ein Chatfenster zur Verfügung, indem der gehörlose oder hörgeschädigte Nutzer seine Nachrichten schriftlich übermittelt. Seine Worte werden dem hörenden Gesprächspartner von dem Telefondolmetscher in Lautsprache übermittelt und dessen Antworten simultan schriftlich per Chat mitgeteilt. (TeScript)

Wenn ein hörgeschädigter Nutzer über eine gute Lautsprachkompetenz verfügt, kann er die beiden Dienste auch anders verwenden. Er spricht selbst mit dem hörenden Gesprächspartner. Seine Antworten werden von dem Telefondolmetscher in Gebärdensprache per Videotelefonat oder schriftlich per Chat übermittelt. (Voice Carry Over)

Voraussetzungen und Preise

In jedem Fall benötigt der hörgeschädigte Nutzer ein Endgerät, eventuell mit der passenden Software, und einen Account des Anbieters Tess Relay-Dienste. Dafür fällt keine Grundgebühr mehr an, bisher betrug sie monatlich 5,- €.

Jede Nutzungsminute kostet nun 14 Cent. Bisher kostete der Dolmetscherdienst 28 Cent pro Minute für die Vermittlung in Gebärdensprache und 14 Cent pro Minute für die Vermittlung in Schriftsprache. Notrufe über den Dienst und Verbindungen mit dem Kundenservice sind und waren kostenlos.

Es fällt keine Einrichtungsgebühr an. Diese Preise gelten für die private Nutzung. Die Kosten für die gewerbliche Nutzung unterscheiden sich erheblich.

Tess Relay-Dienste erhielt den Zuschlag der Bundesnetzagentur

Die Gebührensenkung erfolgte anlässlich eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens der Bundesnetzagentur. Den Zuschlag der öffentlichen Ausschreibung des Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörbehinderte Menschen für die Jahre 2019 bis 2022 erhielt die Tess Relay-Dienste GmbH, die bundesweit Vermittlungsdienste für hörgeschädigte Menschen anbietet. Der Dienst entstand aus einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V. und der Deutschen Telekom AG. Er arbeitet seit dem 01. Januar 2009 als Regeldienst.

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