
Ab dem Jahr 2026 ändern sich die Regeln dafür, wie Steuerbescheide verschickt werden. Bereits 2024 hatte der Deutsche Bundestag im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, künftig bevorzugt digitale Bescheide zu nutzen. Die Finanzämter sollen Bescheide dann vor allem digital bereitstellen. Papierbescheide werden zur Ausnahme. Ziel der neuen Regeln ist es, das Besteuerungsverfahren moderner, schneller zu machen und zu vereinfachen.
Was ändert sich genau?
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Steuerbescheide, die nach einer elektronisch abgegebenen Steuererklärung entstehen, künftig automatisch digital bereitgestellt werden. Man braucht dafür keine Zustimmung mehr. Die Finanzämter dürfen die Bescheide einfach online abrufbar machen.
Wer keinen digitalen Bescheid möchte, kann widersprechen und weiterhin Papier erhalten. Dafür reicht ein formloser Antrag – ohne Begründung. Dieser Antrag kann einmalig oder dauerhaft gestellt werden, gilt aber immer nur für die Zukunft. Bereits digital bereitgestellte Bescheide können nicht nachträglich als Papier verlangt werden.
Wichtig: Neue Regeln zur Einspruchsfrist
Wenn ein Bescheid digital bereitsteht, gilt er am vierten Tag nach der Bereitstellung automatisch als zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Einspruchsfrist. Das Finanzamt verschickt zwar weiterhin eine Benachrichtigung, dass ein Bescheid abrufbar ist. Diese Nachricht ist aber nur ein Hinweis. Für die Frist zählt allein der Bereitstellungstag – die Benachrichtigung spielt dabei keine Rolle mehr.
Was bedeutet das für Steuerpflichtige?
Die Umstellung auf digitale Bescheide kann Prozesse vereinfachen und Zeit sparen. Damit das gut funktioniert, sollten Steuerpflichtige und insbesondere Steuerkanzleien ihre Abläufe rechtzeitig anpassen. Dazu gehören:
- Prüfen, wie Steuerbescheide bisher empfangen werden
- Nutzerkonten einrichten oder aktualisieren
- Vollmachten und E-Mail-Adressen in der Vollmachtsdatenbank prüfen und aktualisieren
- Entscheiden, ob ein Antrag auf Papierbescheide sinnvoll ist
- Einen regelmäßigen Abruf digitaler Bescheide organisieren – auch bei Urlaub, Krankheit oder Schulungen
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