Hausbesuch durch Inkassounternehmen – Schuldner kann das ablehnen

Hausbesuch durch Inkassounternehmen - Schuldner kann das ablehnen

Kann ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlen, erfolgt in der Regel im ersten Schritt eine Mahnung. Folgt daraufhin weiter keine Zahlung, können Unternehmen ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragen. Ist die Forderung rechtens muss der Gläubiger deren Kosten übernehmen, jedoch gibt es dafür Grenzen.

Aggressives Schuldeneintreiben

Der Deutsche Inkasso Dienst DID kündigt Schuldnern auch in der Corona-Pandemie Hausbesuche an. Ein Verbraucher aus Hamburg erhielt ein Schreiben, in dem das Unternehmen mitteilte, ein Außendienstmitarbeiter wolle mit dem Verbraucher über den Ausgleich einer noch ausstehenden Forderung von rund 900 Euro sprechen. Sollte der Verbraucher die Schuld jedoch zeitnah begleichen, würde der DID von einem Hausbesuch absehen.

„Mit diesen Schreiben werden Schuldner massiv unter Druck gesetzt“, kritisiert Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Unter der Last der offenen Forderung fühlen sich Schuldner häufig verpflichtet, solchen Hausbesuchen zuzustimmen. Das Unternehmen riskiert damit sowohl die Gesundheit des Schuldners als auch der eigenen Mitarbeiter. Das ist unverantwortlich.“

Schuldner müssen Hausbesuchen nicht zustimmen

Betroffene sollten sich von Schreiben, in denen Inkassounternehmen einen Besuch androhen, nicht erschrecken lassen. Diese entbehren jeglicher gesetzlichen Grundlage. Schuldner sind nicht verpflichtet, Mitarbeiter von Inkassounternehmen in das Haus oder ihre Wohnung zu lassen. Das Recht, die Zuhause eines Schuldners zu betreten, haben grundsätzlich nur Gerichtsvollzieher aufgrund eines gesonderten Gerichtsbeschlusses.

Keine Extra-Gebühren für Hausbesuch

Andere Unternehmen versuchen sogar Schuldnern Hausbesuche in Rechnung zu stellen. Offene Forderungen werden auf diese Weise weiter aufgebläht. Dabei muss das Inkassounternehmen für die Kosten eines Hausbesuches grundsätzlich selbst aufkommen. Diese sind keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und damit auch nicht vom Schuldner zu ersetzen.

Schuldnerberaterin Föller rät dazu, finanzielle Probleme offensiv anzugehen und nicht auf die lange Bank zu schieben:

„Schulden regulieren sich in der Regel nicht von selbst. Handeln ist gefragt. Gerade
im Umgang mit Inkasso-Diensten ist es wichtig, seine Rechte als Schuldner zu kennen und durchzusetzen. Die Unternehmen spekulieren häufig darauf, dass säumige Kunden ihren Forderungen einfach nachgeben, um diese möglichst schnell aus der Welt zu schaffen.“

Urteil Bundesgerichtshof

Verbot überhöhter Pauschale für Inkassokosten

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