Mahngebühren – häufig zocken Inkasso-Unternehmen zu viel ab

Mahngebühren - häufig zocken Inkasso-Unternehmen zu viel ab

Wie schnell passiert das nicht selbst den aufmerksamsten Verbrauchern: Eine Rechnung liegt im Postkasten und gerät anschließend aus irgendeinem Grund versehentlich in Vergessenheit. Für den Rechnungssteller bedeutet das: Mahnung schicken. Doch eine Mahnung kann schnell teuer für den Rechnungsempfänger werden. Die Mahnkosten machen einen wesentlichen Anteil der Gesamtsumme aus. Das gilt insbesondere, wenn ein Inkasso-Unternehmen mit dem Einzug des Geldes beauftragt ist. Dieses schlägt erhebliche Gebühren auf. Ein vor einigen Jahren erlassenes Gesetz sollte dem ein Ende setzen. Die Evaluierung zeigt jedoch, dass die Mahnkosten weiter hoch und sogar gestiegen sind. Verbraucherschützer kritisieren dies.

Trotz Gesetz steigen Mahnkosten

Bei der Evaluierung des Gesetzes kommen die Experten für das Bundesministerium für Verbraucherschutz zu einem desolaten Urteil. Dort heißt es: „In Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten zeigt es auf, dass das gesetzgeberische Ziel, die Inkassokosten zu senken, nicht erreicht wurde. Die Gutachter schlagen daher einige Maßnahmen zur Begrenzung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten vor.“ Zudem bringen die Gutachter weitere Maßnahmen wie ein vorgeschaltetes zweistufiges Mahnwesen sowie die Aufnahme von „Drohungen“ in den Katalog der unlauteren Wettbewerbsmethoden ins Spiel.

Verbraucherschützer fordern neue Regelungen

Der Verbraucherzentralen Bundesverband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Inkasso-Unternehmen für Mahnungen in der Regel Gebühren in Höhe des 1,3-fachen Satzes der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung berechnen. Allerdings gelte das Mahnwesen und Inkasso lediglich als kaufmännischer Forderungseinzug. Die Gebühren seien unberechtigt.

So summiere sich eine Inkassoforderung von 30 Euro Rechnungsbetrag in der Praxis schnell auf Summen von über 100 Euro beim ersten Anschreiben. Speziell Kleinbeträge wachsen schnell zu empfindlichen Summen heran, die kaum in Relation zum ursprünglichen Betrag stehen. Speziell die Kosten für solche Bagatellforderungen haben sich seit 2014 tatsächlich mehr als verdoppelt.

Betroffene können Inkasso widersprechen

Verbraucher sind verpflichtet, Rechnungen zu bezahlen. Allerdings können Sie gegen die ebenfalls berechneten zu hohe Mahn- und Inkassoforderungen schriftlich Widerspruch einlegen. Häufig ist eine Einigung auf einen niedrigeren Betrag möglich. Keinesfalls sollten Betroffene das Inkasso aussitzen, sonst droht eine Pfändung. Es lohnt sich jedoch, einen Blick in das Rechtsdienstleitungsregister. Dort muss das Unternehmen registriert sein. Darüber hinaus haben Betroffene die Möglichkeit, sich an eine Verbraucherzentrale oder ähnliche Einrichtung zu wenden.

Weitere Informationen

Inkasso – richtig auf unberechtigte Forderungen reagieren

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Neue Regelung ab Juni – Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Neue Regelung ab Juni

Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Verbraucher haben bald den Anspruch, ihren Stromanbieter werktags innerhalb von 24h zu wechseln. Die neue Regelung, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, greift ab dem 6. Juni dieses Jahres. Dadurch soll unter anderem der Wettbewerb gestärkt werden. […]

Support-Ende für Windows 10 – BSI empfiehlt Wechsel des Betriebssystems

Support-Ende für Windows 10

BSI empfiehlt Wechsel des Betriebssystems

Im Herbst dieses Jahres ist Schluss mit dem Support für Windows 10. Aus diesem Grund empfiehlt das BSI dringend ein Upgrade auf Windows 11 oder den Wechsel zu einem anderen Betriebssystem. Denn die Weiternutzung der nicht mehr unterstützten Version kann zum echten Sicherheitsrisiko werden. […]

Apple überholt Samsung - erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple überholt Samsung

Erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple sichert sich im ersten Quartal 2025 erstmals den Spitzenplatz im globalen Smartphone-Markt – mit 19 % Marktanteil vor Samsung. Wachstum in Schwellenländern und das neue iPhone 16e treiben die Verkäufe an, während wirtschaftliche Unsicherheiten den Markt vor Herausforderungen stellen. […]

Zwischen Anspruch und Realität - die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Zwischen Anspruch und Realität

Die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Die europäische Dienstleistungsfreiheit ist ein zentrales Versprechen des Binnenmarkts – doch im digitalen Raum gerät sie zunehmend unter Druck. Trotz einheitlicher EU-Vorgaben sehen sich Online-Dienstleister mit immer mehr nationalen Sonderregelungen konfrontiert. Das Spannungsverhältnis zwischen europäischer Freiheit und nationaler Regulierung wirft grundsätzliche Fragen auf – rechtlich wie politisch. […]

Kartellrechts-Verstoß – Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Kartellrechts-Verstoß

Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Der Meta-Konzern wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen eines Kartellrechts-Verstoßes verurteilt. Das marktbeherrschende Unternehmen darf Webseiten nicht ohne Angabe von Gründen sperren. Geklagt hatte ein Düsseldorfer Verein, weil seine Facebook-Seite gesperrt wurde. […]