Online-Verträge – Widerrufsbutton soll Verbraucherrechte stärken

Online-Verträge – Widerrufsbutton soll Verbraucherrechte stärken

Online-Verträge sind schnell abgeschlossen, in manchen Fällen sogar schneller, als dem Verbraucher lieb ist. Hier setzt eine neue gesetzliche Regelung an. Ab dem 19. Juni dieses Jahres müssen Unternehmen einen sogenannten Widerrufsbutton bereitstellen. Ziel ist es, den Rücktritt von Verträgen genauso einfach zu machen wie deren Abschluss.

Was steckt hinter dem neuen Widerrufsbutton

Der Widerrufsbutton soll ein Ungleichgewicht ausgleichen, das Verbraucher bisher häufig benachteiligt hat. Während ein Vertrag online oft mit wenigen Klicks abgeschlossen ist, war der Widerruf bisher oft umständlich. Nutzer mussten beispielsweise zunächst Kontaktmöglichkeiten suchen, E-Mails formulieren oder sich durch komplizierte Formulare kämpfen. Mit der neuen Regelung wird der Prozess deutlich vereinfacht. In Zukunft reicht ein klar erkennbarer Button oder Link, um den Widerruf direkt einzuleiten. Dass die Online-Kündigung einfach und auch ohne Log-in möglich sein muss, ist schon länger Pflicht. Die gesetzliche Grundlage basiert auf EU-Vorgaben und wurde in Deutschland im BGB in §356a verankert. Der Button muss leicht auffindbar, deutlich beschriftet und jederzeit innerhalb der Widerrufsfrist verfügbar sein. Zusätzliche Hürden sind unzulässig. So darf der Widerruf nicht komplizierter sein als der Vertragsabschluss selbst. Ein Log-in darf nur dann verlangt werden, wenn auch der Vertragsabschluss daran gebunden war. Ebenso unzulässig ist es, die Funktion in Apps, hinter Pop-ups oder in versteckten Bereichen zu platzieren.

Wer ist verpflichtet, den Button einzuführen?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind von der Pflicht alle Unternehmen betroffen, die Online-Verträge mit Verbrauchern abschließen und bei denen ein Widerrufsrecht besteht. Dazu zählen neben klassischen Webshops auch Buchungsportale, Apps und Online-Formulare. Überdies sind Anbieter auf großen Online-Marktplätzen wie Amazon oder eBay verpflichtet, die Regelung umzusetzen, sofern der Vertragsabschluss über eine digitale Benutzeroberfläche erfolgt. Entscheidend ist demnach nicht die Größe des Unternehmens, sondern die Art des Vertragsschlusses. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher unabhängig davon, wo sie online einkaufen oder buchen, die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.

Wie funktioniert der Widerruf?

Trotz der Bezeichnung als Widerrufsbutton ist ein klassischer Button nicht zwingend erforderlich. Auch ein klar beschrifteter Link erfüllt die Anforderungen, solange er eindeutig und verständlich ist. Bezeichnungen wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“ sind zulässig, während unklare Begriffe wie „Kontakt“ nicht ausreichen. Der Widerruf erfolgt dann in einem verpflichtenden Zwei-Stufen-Verfahren. Nach dem Klick auf den Button oder Link gelangen Verbraucher auf eine Seite, auf der sie den betroffenen Vertrag identifizieren müssen. Beispielsweise durch die Bestellnummer oder E-Mail-Adresse. Anschließend wird der Widerruf über eine weitere Schaltfläche bestätigt. Die Unternehmen sind verpflichtet, den Eingang unverzüglich elektronisch zu bestätigen, zum Beispiel per Mail. Diese muss auch Datum und Uhrzeit erhalten. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Verbraucher nur wenige Angaben machen müssen und ein Grund für den Widerruf nicht verpflichtend abgefragt werden darf.

Welche Vorteile bringt die Neuerung für Verbraucher?

Die Einführung des Widerrufbuttons bringt vor allem mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz. Verbraucher können ihre Rechte dadurch einfacher wahrnehmen. Sie behalten außerdem besser die Kontrolle über abgeschlossene Verträge. Die gesetzliche Widerrufsfrist bleibt dabei unverändert und beträgt für gewöhnlich 14 Tage bei Online-Käufen.

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