
Die elektronische Patientenakte (ePA) entwickelt sich zum zentralen Baustein der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Knapp ein Jahr nach dem bundesweiten Start sind bereits über 100 Millionen Dokumente – von Diagnosen bis zu Laborwerten – in den Systemen gespeichert. Dennoch bleibt die aktive Nutzung durch Patientinnen und Patienten bislang zurückhaltend.
Zugang zur ePA: Der Weg zur eigenen Gesundheitsakte
Für gesetzlich Versicherte ist der erste Schritt oft schon erledigt: Rund 73 Millionen der etwa 74 Millionen Versicherten haben automatisch eine ePA von ihrer Krankenkasse erhalten. Privatversicherte profitieren ebenfalls, wenn auch in kleinerem Umfang – hier wurden bisher rund 300.000 Akten eingerichtet.
Wer seine ePA aktiv nutzen möchte, muss jedoch selbst tätig werden:
- ePA-App der eigenen Krankenkasse herunterladen
- Einmalige Identifikation (z. B. per PostIdent oder in der Filiale) durchführen
- Digitale Gesundheits-Identität aktivieren
- Zugriff auf Dokumente erhalten und Einstellungen verwalten
Alternativ ist eine Nutzung auch ohne App möglich – etwa über medizinische Einrichtungen, allerdings mit deutlich eingeschränkter Kontrolle.
Die Zahlen zeigen: Das Interesse wächst. Mitte April 2026 verfügten bereits rund 5,1 Millionen Versicherte über eine digitale Identität für den Zugriff auf ihre ePA – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Herbst 2025.
Warum sich die Nutzung lohnt
Die ePA ist mehr als ein digitaler Ablageort. Sie soll Behandlungen effizienter und sicherer machen. Ärztinnen und Ärzte können etwa schneller auf wichtige Informationen zugreifen, wodurch:
- Alle wichtigen Informationen – Röntgenbilder, Befunde, Diagnosen, Medikationspläne oder Impfungen – sind digital gespeichert und jederzeit abrufbar. Das reduziert Informationsverluste und erleichtert die Übersicht.
- Doppeluntersuchungen vermieden werden
- Wechselwirkungen von Medikamenten besser erkannt werden
- Zeitersparnis: Weniger Papierdokumente, weniger Arztbesuche nur zur Befundweitergabe, Abläufe werden effizienter.
- Langfristige Dokumentation: Gesundheitsdaten werden über Jahre hinweg strukturiert gespeichert
- Lebenslange Gesundheitschronik, auch bei Arztwechseln oder in Notfällen abrufbar
Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen und Kliniken verpflichtet, relevante medizinische Daten wie Befunde oder Laborwerte in die ePA einzustellen – ein entscheidender Schritt für ihre praktische Relevanz.
Datenschutz: Kontrolle bleibt beim Patienten
Die ePA basiert auf einem sensiblen Umgang mit Gesundheitsdaten – entsprechend hoch sind die Anforderungen an den Datenschutz. Dennoch liegt ein Teil der Verantwortung bei den Nutzerinnen und Nutzern selbst.
Wichtige Punkte im Überblick:
- Sie entscheiden, welche Dokumente sichtbar sind
- Einzelne Inhalte können gezielt gesperrt werden
- Zugriffe von Ärzten können nachvollzogen werden
- Die Nutzung kann jederzeit vollständig abgelehnt werden
| Aspekt | Regelung bei der ePA |
|---|---|
| Datenspeicherung | Zentral, aber verschlüsselt |
| Zugriff | Nur mit Freigabe durch Patient/in |
| Transparenz | Einsicht in Zugriffsprotokolle möglich |
| Widerruf | Jederzeit möglich |
Kritiker sehen dennoch Risiken, etwa bei möglichen Sicherheitslücken oder Missbrauch. Befürworter verweisen auf die strengen gesetzlichen Vorgaben und technische Schutzmechanismen.
Blick in die Zukunft
Die ePA wird weiter ausgebaut: Spätestens ab Februar 2028 sollen Krankenkassen zusätzliche Funktionen integrieren – darunter Terminbuchungen und digitale Ersteinschätzungen von Beschwerden, die Patienten gezielt zu passenden Behandlungen führen können. Deutschland holt damit im europäischen Vergleich auf. Doch wie bei vielen digitalen Innovationen gilt: Der Erfolg hängt nicht nur von der Technik ab, sondern auch davon, ob Menschen sie im Alltag nutzen.
Was passiert bei einem Kassenwechsel?
Beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse bleibt die elektronische Patientenakte (ePA) grundsätzlich erhalten, da sie an die versicherte Person und nicht an eine bestimmte Krankenkasse gebunden ist. Technisch wird sie jedoch jeweils von der aktuellen Kasse bereitgestellt. Das bedeutet: Mit dem Wechsel wird die bisherige ePA bei der alten Krankenkasse geschlossen, während die neue Krankenkasse eine eigene ePA für Sie einrichtet. Ihre medizinischen Daten gehen dabei nicht verloren, sie können in die neue Akte übertragen werden.
Allerdings erfolgt diese Übertragung nicht automatisch. Versicherte müssen selbst aktiv werden, um ihre angesammelten Daten mitzunehmen. In der Praxis richtet die neue Krankenkasse zunächst eine ePA ein, häufig verbunden mit der Installation einer neuen App. Für die Nutzung ist erneut eine Identifikation erforderlich, da es sich um einen sicherheitsrelevanten Bereich handelt. Anschließend können Sie die Übertragung Ihrer bestehenden Dokumente anstoßen. Erst nach dieser Freigabe werden Befunde, Diagnosen und andere Inhalte in die neue ePA übernommen.
Wichtig ist, dass mit dem Wechsel auch organisatorische Einstellungen neu vorgenommen werden müssen. Zugriffsrechte für Ärztinnen, Ärzte oder Kliniken werden nicht automatisch übertragen und müssen in der neuen ePA erneut vergeben werden. Es empfiehlt sich zudem, nach der Datenübertragung zu prüfen, ob alle Dokumente vollständig vorhanden sind. Der Zugriff auf die alte ePA endet mit dem Wechsel, sodass auch die bisher genutzte App keine Funktion mehr hat.
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