Achtung Abzocke – Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister

Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt aktuell vor Dienstleistern, die über deren Internetseiten die Beantragung von Führungszeugnissen, Nachsendeaufträgen oder Schufa-Bonitätsauskünften anbieten. Diese Dokumente können direkt online beantragt werden, ohne dass teure Dienstleister in Anspruch genommen werden müssen. Häufig gibt es dort nicht einmal einen Mehrwert.

Überteuerte und unbrauchbare Dienstleistungen

Es gibt eine Vielzahl an Internetseiten mit Namen wie „mein-Sozialversicherungsausweis.de“, „Fahrkartenerstattung.de“, „selbstauskunft.de“, „nachsendeauftrag-direkt.com“ oder „fuehrungszeugnis-beantragen.de“, auf denen fragwürdige Anbieter profitieren. Menschen, die dort bestellen, erhalten entweder überteuerte oder nutzlose Dokumente oder Dienstleistungen, so die Erfahrung von Andrea Steinbach, einer juristischen Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale. Einige Unternehmen verlangen Geld, um Anfragen lediglich an Behörden weiterzuleiten, erbringen die Leistung jedoch nicht selbst. Andere bieten lediglich Informationen zur Beantragung an, anstatt das gewünschte Dokument bereitzustellen.

Nachsendeauftrag-direkt.com: Deutlich teurer als die Deutsche Post

Ein Betroffener beschrieb das Angebot von nachsendeauftrag-direkt.com als „Achtung Abzocke!“. Über sein Smartphone wollte er einen Nachsendeauftrag beantragen und erweckte auf der Website den Eindruck, bei der Deutschen Post zu sein. Am Ende musste er jedoch 109,90 Euro zahlen, während die Deutsche Post für dieselbe Dienstleistung nur 37,90 Euro berechnet hätte. Das Problem bei solchen Vorgehensweisen ist, dass Besteller auf den fragwürdigen Websites in der Regel auf ihr Widerrufsrecht verzichten müssen. Ein Verbraucher wandte sich an die Verbraucherzentrale und ihm wurde ein Widerruf verweigert, sodass er letztendlich den Betrag zahlen musste.

Tipps der Verbraucherzentrale zur Identifizierung zweifelhafter Online-Anbieter

  • Es ist nicht immer offensichtlich, ob man sich auf der offiziellen Website eines Anbieters oder einer zuständigen Behörde oder bei einem zweifelhaften Anbieter befindet. Ein Blick ins Impressum kann oft weiterhelfen, da Betreiber von Online-Shops dazu verpflichtet sind, ihre Firmeninformationen wie den Firmennamen und die Adresse auf ihrer Website anzugeben.
  • Es ist ratsam, auf den offiziellen Websites der eigenen Gemeinde nachzusehen, ob die gesuchte Dienstleistung dort online kostenfrei angeboten wird.
  • Falls man dennoch eine Rechnung oder Mahnung erhält, sollte man widersprechen, selbst wenn man angeblich beim Bestellvorgang auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat. Möglicherweise wurde gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft oder das Widerrufsrecht wurde zu Unrecht verweigert.
  • Wenn die Bestellung durch Screenshots, E-Mails oder andere Nachweise dokumentiert ist, kann die Verbraucherzentrale den Fall in einer Rechtsberatung überprüfen.

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