Napster ist zurück – Legaler Musikkauf im Internet und Flatrate der anderen Art

Napster ist zurück - Legaler Musikkauf im Internet und Flatrate der anderen Art

Viel Wirbel gab es damals um die Musik-Tauschbörse Napster, die Musikbranche schob dem illegalen Musiktausch über Napster juristisch einen Riegel vor und übernahm Napster. Nun ist Napster eine Aktiengesellschaft und war bisher auf dem amerikanischen Markt tätig. Jetzt startete Napster mit seinem Angebot auch in Deutschland und das ist hierzulande in dieser Form einzigartig. Während andere Musikhändler im Internet wie musikload der Deutschen Telekom und ITunes von Apple die klassische Variante des Online-Musikkaufs anbieten, verfolgt Napster zusätzlich einen anderen Weg.

Eine große Menge Musikstücke vieler Interpreten steht auf Napster zur Verfügung. Wie von anderen Portalen gewohnt, kann der Kunde einige Sekunden in zur Wahl stehende Musikstücke hineinhören und dann entscheiden, ob er sie gegen einen einmaligen Betrag in Höhe von 99 Cent pro Musikstück oder 9,95 € pro Album herunterladen möchte. Die Musik geht dann in seinen Besitz über, er kann sie kopieren, auf CD brennen oder seinen MP3-Player damit bestücken, ganz wie es ihm beliebt. Das Produktmodell nennt sich Napster light.

Diese Möglichkeit hat der Kunde auch, wenn er die anderen Varianten des Napster nutzt. Er muss sich aber nicht unbedingt Musik kaufen, also das Recht daran erwerben, sondern kann sie sich auch leihen und zwar so lange er Kunde von Napster ist. Gegen eine monatliche Gebühr von 9,95 € hat der Nutzer Zugriff auf das gesamte Napster-Sortiment, kann sich die Musik anhören und auf bis zu drei Computer laden. Bei der Verwendung dieser Music-Flatrate sind die Musikstücke, die der Kunde herunterlädt, mit einer Art Haltbarkeitsdatum versehen, das abläuft, sobald der Kunde sein Abo bei Napster gekündigt hat. Dann sind die per Napster-Flatrate geladenen Musikdateien auf seinem Computer nicht mehr verwendbar. Das gleiche gilt für Musikstücke, die mit Napster to go heruntergeladen werden.

Die Variante Napster to go ist eine Erweiterung der eben beschriebenen Napster Music-Flatrate und kostet monatlich 5,- € mehr. Damit ist nicht nur der Download auf Computer möglich, sondern auch das Übertragen auf bis zu zwei tragbare Geräte. Diese müssen jedoch kompatibel sein, und da Napster mit Produkten nach dem Microsoft-Standard (WMA-Format) arbeitetet, ist der gute alte iPod dafür natürlich nicht zu gebrauchen.

Generell benötigt der Nutzer Microsoft-Produkte und zwar den Browser Microsoft Internet Explorer, das Microsoft Betriebssystem Windows 2000 oder Windows XP und den MP3-Player Windows Media Player 7.1 oder höher. Außerdem muss der Napster-Kunde die Napster-Software auf seinen Computer laden, ein etwa 13 MB großes Programm. Hat der Kunde sich dann gegen Napster entschieden und möchte das umfangreiche Napster-Programm deinstallieren, sucht er vergeblich nach einer passenden Verknüpfung in der Windows-Startleiste seines Computers. Dafür muss er nochmals die Installations-Anwendung (Setup.exe) aufrufen, für unerfahrenere User dürfte das jedoch nicht offensichtlich sein.

Selbstverständlich ist für Napster eine Registrierung notwendig. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt per PayPal, Kreditkarte oder Bankeinzug und auch Prepaid auf Guthabenbasis. Napster kann aber auch getestet werden. Sieben Tage lang können die Music-Flatrates ausprobiert werden. (Für den Erwerb von Musikstücken muss jedoch selbstverständlich trotzdem bezahlt werden.) Doch Vorsicht, kündigt der Kunde innerhalb der siebentägigen Frist das Probeabo nicht, geht das automatisch in einen Vertrag über und der Nutzer muss künftig für die Napster Music-Flatrate oder die Music-Flatrate to go monatliche Gebühren bezahlen. Und dieser Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.

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