Terminierungsentgelte an alternative Netzbetreiber – Regulierungsbehörde entschied über die Höhe

Terminierungsentgelte an alternative Netzbetreiber - Regulierungsbehörde entschied über die Höhe

Wenn ein Kunde der Deutschen Telekom den Anschluss eines anderen Netzbetreibers anruft, kann der Wettbewerber dafür eine Gebühr von der Telekom verlangen. Dieses sogenannte Terminierungsentgelt erhalten die Netzbetreiber für die Verbindung aus dem Fremdnetz in ihr Telefonnetz.
Die Wettbewerber konnten sich mit der Deutschen Telekom nicht vertraglich über diese Entgelte einigen. Nun hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) in einigen Musterverfahren über die Höhe der Entgelte entschieden.

Durchschnittlich 25 Prozent mehr als bisher und als die Deutschen Telekom für ihre entsprechende Leistung dürfen die Netzbetreiber bis zum 31. Mai 2006 für die Nutzung ihrer Netze verlangen. Danach sollen sich die Entgelte mittelfristig „auf ein gleiches Niveau einpendeln„. Die Zuschläge hätten „Übergangscharakter„, sagte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP. Den alternativen Netzbetreibern schaffe diese Entscheidung einen Ausgleich für den späteren Start und für die zunächst geringere Kundenzahl im Vergleich zu dem Marktbeherrscher Deutsche Telekom AG.
Die Regulierungsbehörde berücksichtigte bei dieser Entscheidung die Vorgaben des am 26. Juni 2004 in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetzes.

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