Neue 0190-Tricks mit Konferenzschaltungen – Regulierungsbehörde warnt Verbraucher

Neue 0190-Tricks mit Konferenzschaltungen - Regulierungsbehörde warnt Verbraucher

Der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) warnt vor neuen Tricks mit 0190-Servicerufnummern. Der Behörde liegen nach eigenen Angaben Verbraucherbeschwerden vor, bei denen über Telefonate Rechnungen im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich zustande gekommen waren. Allen Beschwerden betreffen so genannte Konferenzschaltungen, wo mehrere Verbindungen zu 0190-Nummern parallel hergestellt wurden.

Insgesamt drei verschiedene Arten von Tricks wurden aufgeführt. In einem Fall meldete sich ein Verbraucher auf eine Kontaktanzeige in einer Zeitung unter der dort angegebenen Mobilfunknummer. Die Frau am anderen Ende verwies das Opfer für den weiteren Telefonkontakt auf eine 0190-Nummer. Der Anruf auf dieser Rufnummer würde nur sechs Cent pro Minute kosten. Der Verbraucher solle nach der Einwahl die Nummer 55 eingeben, um für diesen Tarif telefonieren zu können. Tatsächlich entstanden dem Verbraucher weitaus höhere Kosten.

In einem ähnlichen Fall wurde ein Verbraucher am Handy von einer Frau aufgefordert, in seinem Handy eine Menüoption aufzurufen und eine weitere 0190-Rufnummer anzuwählen, ohne die bereits bestehende Verbindung zu beenden, um in einen günstigeren Tarif zu gelangen. Diesen Tarif nannte sie T44, T45 bzw. T46. Auf mehrfache Nachfrage des Verbrauchers nach den Kosten für den Anruf wurde ihm auch hier der Preis von sechs Cent pro Minute genannt – eine glatte Lüge.

Im dritten Fall, erhielt ein Verbraucher eine SMS, in der er aufgefordert wurde, eine Frau unter einer 0190-Nummer anzurufen. Bei Anruf der Rufnummer wurde der Verbraucher aufgefordert, die Nummer 55 einzugeben und den Vornamen der Dame zu nennen mit dem Zusatz „T43“. Nach einer Stunde wurde er aufgefordert, eine weitere 0190-Rufnummer anzuwählen, die 55 einzugeben und unter „T42“ nach der Dame zu fragen. Dieser Vorgang wiederholte sich noch mit weiteren 0190-Nummern und dem Zusatz „T41“ und „T40“. Dem Verbraucher wurde mehrfach gesagt, dass lediglich die erste Einwahl gebührenpflichtig und das Gespräch jeweils nach Eingabe der 55 kostenlos sei. Die Aussage, dass das Gespräch für den Anrufer nach Eingabe der 55 kostenlos sei, entsprach nicht den Tatsachen.

Die Regulierungsbehörde warnt vor diesen neuen Tricks und weist darauf hin, dass bei Anruf einer 0190 oder 0900-Nummer spätestens drei Sekunden vor Beginn der Kostenpflichtigkeit der Preis je Minute oder je Inanspruchnahme einschließlich Umsatzsteuer und weiterer Preisbestandteile angesagt werden muss. Ein Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Entgelt besteht für Anbieter nur, wenn der Kunde darüber tatsächlich informiert wurde. Auch bei Angeboten und Werbung, in denen auf eine 0190 oder 0900-Nummer hingewiesen wird, muss der Preis angegeben werden. Außerdem müssen alle zeitabhängig abgerechneten Verbindungen zu diesen Nummern nach einer Stunde automatisch getrennt werden. Länger als eine Stunde dauernde Verbindungen müssen vom Verbraucher ausdrücklich verlangt werden. Dazu muss er sich vor Inanspruchnahme der Dienstleistung gegenüber dem Diensteanbieter durch ein bestimmtes Verfahren legitimieren.

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