Neuer Trick der Dialer-Abzocker – Daten ausspionieren und Rechnung verschicken

Neuer Trick der Dialer-Abzocker - Daten ausspionieren und Rechnung verschicken

Trotz der Gesetzesverschärfung werden noch immer Zehntausende illegale Einwahlprogramme betrieben. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ließ, seit das neue Gesetz in Kraft getreten ist, viele Dialer stilllegen. Doch das Geschäft mit der unerwünschten Interneteinwahl boomt und betrügerische Firmen lassen sich immer neue Tricks einfallen, um Kunden zu einer Zahlung zu bewegen. Viele Betroffene zahlen auch und das, obwohl sie sich nicht erinnern können, die Leistung in Anspruch genommen zu haben. Eine bestimmte Sorte Dialer macht in der letzten Zeit zahlreichen Usern und der Regulierungsbehörde Sorgen. Internet-Nutzer erhalten Rechnungen von einer Firma namens HFM GmbH über 49,- €, angeblich für ein Abonnement eines Erotikdienst. Der Anbieter Digital Web Media Limited fordert wiederum 69,95 € von seinen Rechnungsadressenten, das seien Kosten für die Bestellung eines „Internet Service“, behauptet das Unternehmen. Die Firma HAS hatte bereits vor einigen Monaten Schlagzeilen gemacht, weil sie ebenfalls Rechnungen in Höhe von 69,95 € für ein „Monatsabonnement„ verschickte.

An die für die Rechnungsstellung notwendigen Daten des Nutzers gelangen die Unternehmen mit einem Trick. Durch einen Klick auf der Webseite, einem Werbebanner oder ähnlichem installiert sich das darin versteckte Programm unbemerkt auf dem Computer des Internet-Nutzers. Es unterbricht die bestehende Internetverbindung und wählt sich über eine normale Festnetznummer wieder in das Internet ein. Bei der Verbindungsherstellung wird die Telefonnummer des Teilnehmers übertragen. So ist es den Firmen möglich, die für die Rechnungsstellung notwendigen Daten des Internetanschluss herauszufinden.

Da die Dialer nicht registriert sind und auch nicht die vorgeschriebene Rufnummerngasse verwenden, sind sie rechtswidrig und deshalb besteht für die Rechnungen keine Zahlungspflicht. Von Dialern betroffene Nutzer können mit der Dialer-Datenbank der RegTP prüfen, ob das von ihnen genutzte Programm legal ist.

Laut dem neuen Gesetz zum Schutz gegen Missbrauch von 0190/0900-Nummern und Dialern dürfen Einwahlprogramme (Dialer) nur noch die Rufnummerngasse 0900-9 für die Einwahl in das Internet nutzen. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ordnungsgemäß bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert sein. Kann ein Dialer diesen Anforderungen nicht gerecht werden, ist er illegal. Die Kosten, die für die Einwahl über diesen Dialer in Rechnung gestellt werden, müssen die Kunden dann nicht bezahlen.

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