Schon GEZahlt – Gebührenpflicht für das Handy

Schon GEZahlt - Gebührenpflicht für das Handy

Monatlich 17,03 € kostet es, Fernsehsender empfangen zu können. Wenn man mag, ist in dem Preis auch der Radioempfang enthalten. Beschränkt man sich auf das Hören von Radiosendern, sind es 5,52 € pro Monat. Die Höhe der Rundfunk- und Fernsehgebühren und dass sie gezahlt werden müssen, ist gesetzlich festgelegt. Auch, wie viel jeder Sender von dem insgesamt eingezogenen Betrag bekommt. Freilich erhalten nur die öffentlich-rechtlichen Sender ein Stück von diesem Kuchen, die privaten Rundfunk- und Fernsehsender bekommen davon nichts. Die Bundesbürger jedoch müssen zahlen, unabhängig davon, ob ihre bevorzugten Sender etwas von ihren Gebühren erhalten, oder ob sie das Empfangsgerät überhaupt nutzen. Relevant ist nämlich, ob sie eines besitzen.

Die Gebührenpflicht beschränkt sich nicht nur auch Fernsehgeräte und Radios. Auch Computer, die mit einer TV/Radiokarte ausgerüstet sind, fallen unter die Gebührenpflicht. Und eine neue Regelung sieht vor, dass ab 1. Januar 2007 sogar alle privaten Internet-tauglichen PCs als potentielles Empfangsgerät für TV und Radio gelten und daher gebührenpflichtig sind. Doch damit ist noch nicht Schluss. Nach Berichten der Berliner Zeitung stufte die GEZ ebenfalls die neue Handy-Generation, also die mit möglichem Fernsehempfang, als gebührenpflichtig ein. Der soll nämlich der Planung der Mobilfunk-Netzbetreiber entsprechend bereits zur Fussball-WM Mitte dieses Jahres in einigen deutschen Städten möglich sein. Und auch Handys, die den Download von Radio- und TV-Inhalten per UMTS ermöglichen, seien laut GEZ bereits zum jetzigen Zeitpunkt gebührenpflichtig, denn der Download über das Mobilfunknetz gelte nicht als Internet-Zugang.

Kurzum, die Gebührenpflicht erstreckt sich nicht nur mehr auf das klassische Fernsehgerät und das Radiogerät, sondern auch auf alle Geräte, mit denen der Empfang der Sender möglich ist oder zukünftig sein wird. Explizit geregelt ist die Abgabepflicht für empfangsfähige Handys noch nicht, jedoch sind derartige Geräte in den Grundlagen der Gebührenpflicht generell eingeschlossen. Den meisten privaten Verbrauchern bleibt aber ein Trost, zahlen sie bereits für ein Fernseh- und ein Radiogerät, fallen für ein sogenanntes Zweitgerät keine weiteren Gebühren an.

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