Internet-by-Call mit 150 Minuten Mindestumsatz – Abrechnungsfehler bei CityIP

Internet-by-Call mit 150 Minuten Mindestumsatz - Abrechnungsfehler bei CityIP

Um eine Verbindung zum Internet herzustellen, gibt es viele Möglichkeiten. Nutzer mit einem Telefonanschluss als Verbindungsweg in das World Wide Web (WWW) benutzen eine Wählverbindung über einen Internetanbieter. Der stellt eine Einwahlnummer, ähnlich einer regulären Telefonnummer, und ein Zugangskennwort zur Verfügung. Darüber kann sich der Nutzer in das Internet einwählen. Entweder nutzt er für jede Einwahl den selben Tarif eines Anbieters, oder er verwendet Internet-by-Call.

Internet-by-Call bietet die Möglichkeit, flexibel auf Preisschwankungen zu reagieren und so immer den gerade günstigsten Anbieter zu nutzen. Das funktioniert jedoch nur, wenn der Nutzer immer gut über Tarifänderungen informiert ist, zum Beispiel durch den telespiegel, der diverse Informationsseiten zu dem Thema bietet. Doch wenn seitens der Anbieter Fehler auftreten, nützt auch der beste Tarifvergleich nicht. Dann ist es an dem Anbieter, entstanden Schaden zu beheben.

Solche Abrechnungsfehler treten immer mal wieder auf. Schließlich funktioniert auch ein Abrechnungssystem nicht ohne Menschen. In dem Tarif Maximilian Strasse 2 der Internet-by-Call-Marke CityIP passierte kürzlich ein solcher Fehler. Zwischen dem 28. März und dem 06. April kosten Internetverbindungen mit diesem Tarif 0,1 Cent pro Minute. Eine Einwahlgebühr und einen Mindestumsatz wollte CityIP, eine Marke aus dem Hause 1Xnet, eigentlich nicht berechnen.

Doch fälschlicherweise stellte das Abrechnungssystem einen Mindestumsatz von 15 Cent in Rechnung. Wurde die Verbindung also vor Ablauf von 2,5 Stunden (150 Minuten) getrennt, zahlte der Kunde drauf. Auf Anfrage des telespiegel kündigte der Geschäftsführer der 1Xnet Michael Hofmann an, dass geschädigte Kunden in spätestens der übernächsten Telefonrechnung eine entsprechende Gutschrift erhalten werden. Es handele sich um einen Abrechnungsfehler, für den nicht sein Unternehmen, sondern dessen Abrechnungsdienstleister verantwortlich sei, erklärte er.

Weitere Informationen

Internet-by-Call – Preisänderungen
Internet Provider

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