Deja vu – Dieb verkaufte Beute bei eBay an den Eigentümer

Deja vu - Dieb verkaufte Beute bei eBay an den Eigentümer

Dass man nicht benötigte Gegenstände zu einem zufriedenstellenden Preis bei eBay verkaufen kann, ist den meisten Internet-Nutzern bekannt. Allerdings verkauft die Mehrheit der eBay-User dort sicherlich nur Gegenstände, die ihnen gehören. Zuvor von einem Mitmenschen entwendete Ware ist dort aber manchmal auch zu finden. Denn wo sonst kann die Ware einer so großen Käuferschaft präsentiert werden, die dann im Unwissen auf das Diebesgut bietet.

Ein 19-jähriger aus Bochum hat so wahrscheinlich auch gedacht. Er versteigerte bei eBay ein Zelt, das er zwei Wochen zuvor aus dem Keller seines Nachbarn gestohlen hatte. Zu seinem Pech suchte der bestohlene Nachbar aber zu diesem Zeitpunkt nach einem Ersatz und zwar in genau dem selben Online-Auktionshaus. Wie der Zufall es wollte, ersteigerte er sein eigenes Zelt zurück. Das brachte ihm der Verkäufer sogar noch kaltschnäuzig in die Wohnung, gegen Barzahlung versteht sich.

Der bestohlene Käufer war überrascht, als er bei der Kaufabwicklung erkannte, dass er sein neues Zelt in dem Internet ausgerechnet von seinem Nachbarn aus dem selben Haus ersteigert hatte. Überrascht war er auch, als er bemerkte, dass es sich um sein gestohlenes Zelt handelte. Der 45-jährige konnte das Zelt nämlich aufgrund einiger Besonderheiten als sein eigenes identifizieren und informierte die Polizei. Die besuchte daraufhin den 19-jährigen, fand bei ihm weiteres Diebesgut und nahm ihn fest. Der rechtmäßige Eigentümer erhielt sein Zelt und den Kaufpreis zurück.

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