Bei Anrufen bei einer Sonderrufnummer sind Verbraucher häufig verunsichert. Sie befürchten hohe Kosten und haben damit manchmal nicht ganz Unrecht. Für die meisten Sonderrufnummern, wie etwa die mit 0137, 0180 und auch 0900 beginnenden, sind Höchstpreise festgelegt worden. Die Preise gelten allerdings nur für Telefonate aus dem deutschen Festnetz. Ruft der Verbraucher von dem Handy aus an, gilt die von seinem Mobilfunkanbieter festgelegte Preis und der ist oft beträchtlich höher. Zudem wird, beispielsweise beim Televoting oder Gewinnspielen, der Preis für Anrufe aus einem Mobilfunknetz meistens nicht explizit genannt.
Ab Montag, dem 01. März soll sich das zumindest für 0180-Sonderrufnummern ändern. Dann tritt nämlich eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die dafür sorgt, dass es eine Preisobergrenze für diese Anrufe gibt. Maximal 42 Cent pro Minute darf eine Handy-Telefonat mit einer 0180-Rufnummer zukünftig innerhalb Deutschlands kosten. Außerdem muss der bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz gültige Preis bei der Bewerbung solcher Servicerufnummern dann ebenfalls angegebenen werden. Für die anderen gängigen Servicerufnummern gilt jedoch weiterhin: Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz können deutlich von denen aus dem Festnetz abweichen.
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