Mobiles Internet – 1&1 wird virtueller Mobilfunknetzbetreiber

mobiles Internet

Zum ersten Mal in der Geschichte des Mobilfunks übertrifft das Volumen der mobilen Datennutzung das der mobilen Telefonie, teilte erst kürzlich der schwedische Netzwerkausrüster Ericsson mit. In den letzten zwei Jahren sei die mobile Datenübertragung in den vom ihm betreuten Netzen um 280 Prozent angestiegen. Diesen Trend will sich auch das Unternehmen 1&1 zunutze machen. Es möchte eigene Datentarife für das mobile Internet anbieten können.

Der auch für seine DSL-Anschlüsse bekannte Anbieter 1&1 schloss mit Vodafone einen MVNO-Vertrag. MVNO steht für Mobile Virtual Network Operator. 1&1 wird also virtueller Mobilfunk-Netzbetreiber in dem Netz von Vodafone. So kann das Unternehmen aus Montabaur eigene Datentarife gestalten und will sich dabei auf die Infrastruktur von Vodafone verlassen. Bereits seit einiger Zeit gibt es in Kooperation mit Vodafone die 1&1 Handytarife. Auch in dem Bereich DSL und Telefonanschluss setzt 1&1 auf das Festnetz von Vodafone (ehemals Arcor-Netz).

Update 23.12.2013

Heute gab 1&1 bekannt, dass künftig zusätzlich zur Vodafone Kooperation auch eigene Tarife im E-Plus Netz angeboten werden. Auch hier im Status als virtueller Mobilfunknetzbetreiber.

Weitere Informationen

UMTS-Flatrate
1&1 Webseite

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Online-Dienste mit Lizenz – darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Online-Dienste mit Lizenz

Darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Digitale Dienste sind allgegenwärtig – doch mit der wachsenden Zahl an Anbietern steigt auch das Risiko unseriöser Angebote. Staatliche Regulierung und offizielle Lizenzen bieten Nutzern eine wichtige Orientierung und sorgen für mehr Sicherheit bei Daten, Zahlungen und Transparenz. […]

Neue Regelungen für den Mobilfunk – Minderleistung einfach nachweisbar

Neue Regelungen für den Mobilfunk

Minderleistung einfach nachweisbar

Mit neuen Vorgaben und einer offiziellen Mess-App können Verbraucher in Zukunft leichter nachweisen, wenn ihr Mobilfunk-Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart. So können Minderungs- oder Kündigungsrechte besser geltend gemacht werden. […]