
Einen neuen Account können Internetnutzer bei einer Online-Plattform wie facebook, Yahoo oder Amazon normalerweise schnell und einfach erstellen. Oftmals wissen die Nutzer aber nicht, an wen ihre persönlichen Daten weitergegeben werden. Dass diese Daten von dem Unternehmen und seinen Partnern gelöscht werden, wenn der Nutzer seinen Account löscht, fordert unter anderem der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Darauf, dass es bei vielen Portalen ohnehin schwieriger ist, den Account zu löschen als ihn zu erstellen, weisen die Verbraucherschützer ebenfalls hin. Im Jahr 2011 beauftragte der vzbv eine repräsentative Umfrage. Das Ergebnis zeigte, dass nur jeder dritte Nutzer das Löschen persönlicher Profile als unkompliziert empfand. Daraufhin machten die Verbraucherschützer einen Check. Sie untersuchten die Möglichkeiten, die Portale ihren Nutzern bieten, um deren Account zu löschen. Nun, zwei Jahre später, wurde dieser Test wiederholt. Es zeigte sich eine nur geringfügige Verbesserung der Situation. Außerdem stellte sich heraus, dass einige der damals vermeintlich gelöschten Accounts reaktiviert werden konnten, also niemals tatsächlich gelöscht, sondern nur deaktiviert worden waren.
In dem erneuten Check wurden 19 Internetplattformen getestet. Nur bei acht von ihnen befand sich die Löschmöglichkeit dort, wo sie im Allgemeinen vermutet wird, nämlich in den Konto- bzw. Profileinstellungen. Bei sieben weiteren Plattformen fanden die Tester die Möglichkeit der Kontolöschung erst durch die Hilfe-Funktion. Bei vier der getesteten Portale war das Löschen des Profils durch den Nutzer gar nicht möglich. Die EU arbeitet zur Zeit an einer Datenschutz-Grundverordnung, deren aktueller Entwurf aktuelle Textentwurf auch das „Recht auf Vergessenwerden„ vorsieht.
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