Netzneutralität – gleicher Zugang ins Internet für alle bleibt erhalten

Netzneutralität - gleicher Zugang ins Internet für alle

Heute hat das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) Leitlinien zur sogenannten Netzneutralität veröffentlicht. Das Fazit im Groben: Die Netzneutralität bleibt erhalten.

Bis kurz vor der Entscheidung gab es Befürchtungen, dass sich Konzerne durchsetzen und eine Reihe von Ausnahmen schaffen könnten. Kritiker sahen darin das freie Internet gefährdet.

Die Vorgeschichte: EU-Kommission blieb schwammig

Im Oktober 2015 hat die EU-Kommission eine Grundsatzentscheidung zum Thema Netzneutralität getroffen. Demnach sollte diese erhalten bleiben, jedoch Ausnahmen zugelassen werden. Eine nähere Definition dieser Ausnahmen blieb jedoch aus. Das nahmen Netzbetreiber wie die Telekom zum Anlass, einigen Diensten direkt oder indirekt Vorrang zu gewähren. Beispielsweise wurde der Datentransfer von Musikstreaming nicht abgerechnet („Zero Rating“). Andere Gedankenspiele befassten sich mit Überholspuren im Internet. Über kurz oder lang hätte sich daraus ein Internet entwickeln können, das statt einer einheitlichen Bezahlung und einem einheitlichen Datendurchfluss eine Zweiklassengesellschaft von Nutzern und von Diensten gleichen würde. Anders ausgedrückt war die Idee der Netzbetreiber: Für besondere Spezialdienste auf einer Überholspur müsste mehr bezahlt werden. Nur, dass diese Premiumleistungen nur dann vorrangig behandelt werden könnten, wenn sie gleichzeitig anderen Leistungen benachteiligen. Damit wäre der gleiche Zugang für alle zum Internet und der Beschluss der EU-Kommission unterlaufen.

BEREC sichert diskriminierungsfreien Zugang

Das BEREC hat heute diesem Ansinnen einen Riegel vorgeschoben. Dazu musste das Gremium fast eine halbe Million Stellungnahmen abarbeiten. Dr. Wilhelm Eschweiler, Vorsitzender von BEREC, erklärt dazu: „Der hohe Rücklauf zeigt, wie wichtig die Gleichbehandlung von Daten im Internet für unsere Gesellschaft ist.„

Mit den heutigen Leitlinien will BEREC jedoch den Brückenschlag zwischen einem diskriminierungsfreien Internetzugang und ausreichend Raum für innovative Dienste schaffen. Die deutsche Klarstellung zu den Richtlinien wirkt erfrischend deutlich:

„Anbietern von Internetzugangsdiensten ist es nicht gestattet, Internetverkehr zu blockieren oder zu verlangsamen, außer wenn dies notwendig ist. Die Ausnahmen beschränken sich auf: Verkehrsmanagement zur Erfüllung einer rechtlichen Anordnung, zur Wahrung von Netzintegrität und -sicherheit sowie zur Bewältigung von Netzüberlastungen; Voraussetzung ist, dass gleichwertige Verkehrsarten gleich behandelt werden.“

Damit sichert BEREC die Netzneutralität. Denn diese bedeutet explizit, dass die Netzbetreiber den Verkehr unabhängig von der Anwendung und vom Nutzer gleich behandeln. Ausnahmen sind lediglich Spezialdienste. Unter diesen versteht BEREC zum Beispiel Telechirurgie oder VoLTE-Anwendungen (Sprachanwendungen über das LTE-Netz). Diese Ausnahmen unterliegen sehr strengen Rahmenbedingungen, die in den europäischen Ländern ausgestaltet werden können. Das sichert die Netzneutralität und lässt zugleich Raum für neue innovative Techniken.

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