
Das Bundeszentralamt für Steuern warnt vor betrügerischen E-Mails, mit Hilfe derer Cyberkriminelle versuchen an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.
Wie sehen die betrügerischen E-Mails aus?
In den Mails geben sich die Betrüger als das Bundeszentralamt für Steuern aus. In dem Schreiben wird behauptet, dass der Empfänger einen Anspruch auf eine Steuerrückerstattung hat. In einigen Mails wird sogar ein genauer Betrag in Euro genannt, der dem betroffenen Bürger angeblich als Rückerstattung zusteht. Um diese Rückerstattung zu erhalten, müsse der Empfänger eine Datei öffnen und ausfüllen, die in der E-Mail angehängt ist. So heißt es beispielsweise in einer solchen Mail:
„Bitte reichen Sie die Steuer Rückerstattungsanfrage ein und gewähren Sie uns 3 Tage fur die Verarbeitung. Sie finden diese im Anhang als Word-Datei.“
Der betroffene Bürger wird dazu aufgefordert, das ausgefüllte Formular im Anschluss an die E-Mailadresse „antwortensienicht(at)bzst-informieren.icu“ zu senden.
Anhang auf keinen Fall öffnen
Das Bundeszentralamt für Steuern warnt davor, diesen Anhang der Mails zu öffnen. Vermutlich handelt es sich bei den angehängten Dateien, um Dateien, die mit einem Schadprogramm infiziert sind. Betroffene Bürger sollten auf diese Mails nicht reagieren. Darüber hinaus informiert das Bundeszentralamt für Steuern darüber, dass eine Steuererstattung nie per Mail beantragt werden muss.
Wie erkennt man betrügerische Mails?
Bevor eine Mail überhaupt geöffnet wird, sollte zunächst der Absender genau überprüft werden. Hierzu rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Denn oftmals lässt bereits die kryptische Mailadresse des Absenders erkennen, dass es sich um eine betrügerische E-Mail handelt. Wie genau eine gefälschte Absenderadresse erkannt werden kann, ist auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erklärt. Neben der Überprüfung der Mailadresse, können zudem noch weitere Tipps berücksichtigt werden, um sich vor Mails von Cyberkriminellen zu schützen.
Weitere Informationen
Bereits 2013 hat der telespiegel über eine ähnliche Vorgehensweise berichtet: Keine Steuerrückerstattung – Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Phishing-Email
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