
Phishing-Emails ahmen häufig die Emails bekannter Unternehmen oder von Behörden nach. Damit versuchen sie über ihren tatsächlichen Zweck hinweg zu täuschen, nämlich an persönliche Daten der Empfänger zu gelangen. Die Onlinekriminellen nutzen die Daten dann beispielsweise, um die Konten ihrer Opfer leer zu räumen oder ihre Identitäten zu stehlen. Wenn den Empfängern der Phishing-Emails Hoffnungen auf Vorteile gemacht werden, sind diese eher bereit, ihre Daten preis zu geben. Derzeit locken Internetbetrüger erneut mit einer Steuerrückzahlung. Sie versenden Emails, die angeblich von dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Darin heißt es, der Empfänger habe zu viel Einkommenssteuer gezahlt, die nun erstattet werden könne.
Um die Rückzahlung zu erhalten, müsse ein Antragsformular ausgefüllt werden. Darin werden unter anderem Angaben zu der Kontoverbindung und der Kreditkarte sowie deren Sicherheitscode abgefragt. Das Bundeszentralamt für Steuern rät, derartige Emails zu ignorieren. Benachrichtigungen über Steuerrückerstattungen würden generell nicht per Email versendet und auch Kontodaten würden in dieser Form nicht abgefragt. Ohnehin sei nicht das BZSt, sondern das Finanzamt für Steuererstattungen zuständig.
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