Online-Tracking – Datenschützer reichen eine Beschwerde gegen Apple ein

Online-Tracking – Datenschützer reichen eine Beschwerde gegen Apple ein

Die vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Scherms gegründete Organisation noyb hat beim der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Beschwerde gegen Apple eingereicht. Dem Konzern werden das Verfolgen und Auswerten des Nutzerverhaltens von Kunden vorgeworfen.

Welches Verhalten kritisieren die Datenschutzaktivisten?

Die Beschwerde richtet sich gegen das Online-Tracking-Verfahren Identifier for Advertisers, welches es dem US-Tech-Riesen ermöglicht, alle iPhone-Anwendungen auszuwerten. Apple kann die Nutzer ohne Zustimmung verfolgen und alle Informationen über das Onlineverhalten sammeln und auswerten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden dann dafür genutzt, um gezielt Werbung schalten zu können, die zu dem Nutzer passt. Identifier for Advertisers ist mit Cookies vergleichbar. Cookies werden auf Webseiten eingesetzt, um Verhaltensinformationen über Nutzer zu speichern. Das Online-Tracking von Apple geschieht ohne Zustimmung des Nutzers. Nun hat noyb im Auftrag von Verbrauchern sowohl in Deutschland als auch in Spanien Beschwerde eingelegt.

Verstoß gegen die DSGVO

Noby-Jurist Stefan Rossetti sieht in dem Vorgehen des Konzerns einen klaren Verstoß gegen EU-Datenschutzgesetze. Bei der eingereichten Beschwerde handelt es sich um das erste große Verfahren gegen Apple aufgrund eines DSGVO-Verstoßes. Und dies, obwohl Apple den Datenschutz bereits seit Jahren zu seinen „Kernwerten“ zählt und die neuen Geräte regelmäßig damit bewirbt.

Verbesserter Trackingschutz wurde verschoben

Der US-Tech-Riese wollte mit dem neuen Betriebssystem iOS 14 eigentlich einen verbesserten Trackingschutz einführen. Dieser sollte zuvor eine Zustimmung des Nutzers einholen und erst im Anschluss die Daten an Werbende weitergeben. Allerdings wurde die Verbesserung des Online-Trackings nun auf nächstes Jahr verschoben. Ein wesentlicher Grund hierfür war die riesige Kritik von Facebook. Das Unternehmen fürchtete sich vor schrumpfenden Werbeeinnahmen.

Bleibt der Verstoß trotz Änderungen bestehen?

Rossetti ist davon überzeugt, dass auch das verbesserte Online-Tracking immer noch einen Verstoß gegen die Datenschutz-Vorgaben ist. Denn auch weiterhin erfolge die anfängliche Speicherung der Informationen und deren Nutzung durch Apple ohne die Zustimmung des Nutzers. Aus diesem Grund fordert der Jurist: „Tracking muss die Ausnahme sein, nicht die Regel. Die Idfa sollte nicht nur eingeschränkt, sondern dauerhaft gelöscht werden“.

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