Elektrogerätegesetz – Bundesrat will Akkuwechsel gesetzlich verankern

Elektrogerätegesetz – Bundesrat will Akkuwechsel gesetzlich verankern

Der Schutz von Gesundheit und Umwelt ist das Ziel es Elektrogerätegesetzes. Der Bundesrat hat nun einen Änderungsvorschlag gemacht und will unter anderem die Option zum austauschbaren Akku bei Elektrogeräten gesetzlich festlegen. In Zukunft sollen Smartphone-Nutzer selbst einen Akkuwechsel vornehmen können, um hierdurch gegen Elektroschrott vorzugehen.

Weshalb fordert der Bundesrat den Akkuwechsel?

Heutzutage sind verbaute Akkus in Smartphones, Tablets und Co. Standard. Die Länderkammer will dies nun ändern, da das Elektrogerät durch einen Akkuwechsel wesentlich länger verwendet werden kann.

„Die aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbesondere Smartphones, Notebooks, muss dringend gestoppt werden“, so der Bundesrat.

Laut Länderkammer sei der Akku in vielen Fällen das Bauteil eines Elektrogerätes, das am anfälligsten für Störungen sei. Häufig würden daher Geräte aufgrund eines defekten Akkus oder einer nachlassenden Kapazität des Akkus entsorgt werden. Auch ein Test der Stiftung Warentest im vergangenen Dezember zeigte, dass kaum ein Gerät von Laien geöffnet, geschweige denn repariert werden kann. Darüber hinaus stehen meist weder Original-Ersatzteile für private Nutzer noch Reparaturanleitungen zur Verfügung.

Was fordert die Länderkammer?

Der Bundesrat fordert nun, dass sowohl Akkus als auch andere Ersatzteile vom Hersteller noch ca. fünf Jahre nach dem Kauf des Elektrogeräts innerhalb von einer Frist von zwei Wochen geliefert werden müssen. Auch Angaben über den Typ, die sichere Entnahme sowie einen potenziellen Austausch des Akkus sollen unabhängig davon, ob der Wechsel von einem Fachmann vorgenommen werden muss oder vom Nutzer selbst durchgeführt werden kann, zur Verfügung gestellt werden.

Die Rücknahme von Elektrogeräten

Der Änderungsvorschlag sieht zudem vor, dass künftig auch in Supermärkte und Discounter Elektrogeräte abgegeben werden dürfen. Zudem sollen entsprechende Geräte an Online-Lieferanten zurückgesendet werden können, die einen Umsatz von mindestens 12 Millionen Euro erzielen und über mindestens 50 Mitarbeiter verfügen. Im Einzelhandel sollen kollektive Rücknahmesysteme über Kooperationsmodelle eingerichtet werden können.

Welche weiteren Änderungen sieht der Bundesrat vor?

  • Geräte, denen sich der Besitzer entledigte, die jedoch völlig unbeschadet sind, sollen in Zukunft gesondert gelagert werden, um eine Wiederverwendung zu ermöglichen
  • Bildschirmgeräte sollen nicht mehr in Großcontainern entsorgt werden, um zu verhindern, dass durch einen Bruch das enthaltene Quecksilber freigesetzt wird
  • Hersteller, welche reparierbare, langlebige und recyclebare Produkte anbieten, sollen hierfür belohnt werden
  • illegale Einsammlung von Elektrogeräten soll besser unterbunden werden

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