Vorsicht – Betrügerische Schreiben von vermeintlicher Anwaltskanzlei

Vorsicht Betrug – betrügerische Schreiben von vermeintlicher Anwaltskanzlei

Sowohl die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz als auch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern warnen aktuell vor betrügerischen Forderungsschreiben einer vermeintlichen Anwaltskanzlei aus München. Die Schreiben sollen bundesweit an verschiedene Privatpersonen gegangen sein. Auch die Rechtsanwaltskammer München hat sich bereits zu den Vorfällen geäußert.

Wie sehen die betrügerischen Schreiben der Kanzlei aus?

Mehrere Betroffene haben sich an die Verbraucherzentralen gewandt und von Forderungsschreiben für einen angeblichen Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ berichtet, der per Telefon abgeschlossen worden sein soll. Die VZ Rheinland-Pfalz warnt konkret vor den Schreiben einer Kanzlei namens „Schmidt und Kollegen“ und veröffentlicht einen Ausschnitt, indem es unter anderem heißt:

„(…) unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung, aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“. Die Von Ihnen angegebenen Kontaktdaten sowie Ihr Einverständnis liegen unserem Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismitteln verwendet werden. Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen.“

Anschließend ist im Forderungsschreiben noch eine Frist gesetzt, bis wann die vermeintliche Schadenssumme beglichen werden muss. Gefordert werden 289,50 Euro, die per Lastschrift bezahlt werden sollen. Gedroht wird mit einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, einem Mahnbescheid oder ähnlichem. Fachberaterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Jennifer Kaiser meint hierzu: „Das sind leere Drohungen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich“. Überschrieben sind die Forderungen mit „Vorgerichtliche Mahnung“. Die Betrüger versuchen demnach durch die Drohungen und Formulierungen Druck auf die Empfänger der Schreiben auszuüben.

Wie können die Schreiben der angeblichen Anwaltskanzlei als Betrug entlarvt werden?

Dass es sich bei den Forderungsschreiben um Betrug handelt, lässt sich unter anderem daran festmachen, dass die Schreiben keinerlei konkrete Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthalten. Darüber hinaus soll sich der Sitz der Anwaltskanzlei in München in der Maximilianstraße 35a befinden. Im Schreiben wird darauf hingewiesen, dass an dieser Adresse allerdings kein Postempfang stattfindet. Die Betroffenen sollen hiermit davon abgehalten werden, sich gegen die Forderungen zur Wehr zu setzen. Weder eine Internetseite noch eine E-Mail-Adresse sind auf dem Schreiben angegeben – bei der angegebenen Telefonnummer, springt eine Mailbox an. Auch die Rechtsanwaltskammer München hat bereits eine Pressemitteilung veröffentlicht und klargestellt, dass weder eine Kanzleisitz noch Anwälte unter der angegebenen Anschrift in München zugelassen sind: „Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass unter der angegebenen Adresse keine Kanzlei existiert. Die beiden auf dem Briefbogen genannten Personen „Benjamin Kowalski“ und „Michael Schmidt“ sind keine in München zugelassenen Rechtsanwälte (…)“, heißt es unter anderem. Die Rechtsanwaltskammer gibt zudem den Hinweis, dass mittels des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnisses jeder überprüfen kann, ob eine Person wirklich als Rechtsanwalt zugelassen ist.

Wie sollten sich betroffene Verbraucher verhalten?

Beide Verbraucherzentralen empfehlen Betroffenen, sich durch die betrügerischen Forderungsschreiben der vermeintlichen Anwaltskanzlei nicht einschüchtern und verunsichern zu lassen. Wer ein entsprechendes Schreiben erhält und Zweifel hat, sollte die Forderung in keinem Fall begleichen, sondern sich stattdessen an die Verbraucherzentrale oder direkt an die Polizei wenden. Niemals sollten Kontodaten oder andere persönlichen Daten preisgegeben werden. Personen, die ein Inkassoschreiben erhalten, können mit Hilfe der Webseite www.inkasso-check.de zudem kostenfrei überprüfen, ob die Forderung überhaupt zu Recht besteht. Außerdem lässt sich prüfen, ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist. Verbraucher erhalten auf einer Seite der Verbraucherzentrale darüber hinaus Tipps dazu, wie unseriöse Inkassoforderungen erkannt werden können.

2 Kommentare

  1. Ja, genau so ein Schreiben habe ich erhalten!
    Soll ich ignorieren oder soll ich unbedingt zur Verbraucherzentrale? Polizei?
    Soll ich überhaupt kündigen … da gibt es nichts zu kündigen.
    Ich konnte mich nie mit dieser Lottogesellschaft in Verbindung setzen.
    Die Telefonnummer stimmt nicht. Es sollte ein Brief kommen. Es kam kein Brief, noch wurde mir eine Adresse genannt, wo ich diese Gesellschaft anschreiben und fristgerecht widerrufen konnte.

    • Auf KEINEN Fall diese Kündigung abschicken !
      Damit geben Sie gleichzeitig ein Tatsacheneingeständnis ein UND erteilen ein SEPA(Lastschrift)Mandat !!!
      Und davon ab…….die sollten erst Mal richtig in Deutsch schreiben lernen, bevor sie Mahnschreiben verfassen.
      Die „Mahnung“ ist gespickt mit Fehlern

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