Aus für die Bestpreisklausel – EU-Kommission geht gegen Booking.com vor

Aus für die Bestpreisklausel – EU-Kommission geht gegen Booking.com vor

In Deutschland gibt es sie bereits seit 2016 nicht mehr – nun ist sie in der gesamten Europäischen Union verboten: die Bestpreisklausel von Booking.com. Damit werden erneut Vorgaben gemäß dem sogenannten Digital Markets Acts umgesetzt. Zum ersten Mal ist ein europäisches Unternehmen von dem EU-Regelwerk, das seit letztem Jahr gilt, betroffen.

Weshalb ist Schluss mit der Bestpreisklausel?

Mit dem DMA verfolgt die Europäische-Kommission das Ziel, die enorme Marktmacht von Online-Giganten zu beschränken. Um die Macht der niederländischen Hotelbuchungsplattform einzudämmen, ist diese ab sofort dazu verpflichtet, sich an die strengen Regularien des Digital Markets Act zu halten. Dadurch soll nicht nur der Wettbewerb, sondern insbesondere auch die Rechte der Verbraucher innerhalb der Europäischen Union gestärkt werden. Erstmalig ist von dem EU-Regelwerk jetzt auch ein europäisches Unternehmen betroffen. Die Buchungsplattform Booking.com lockte in der Vergangenheit vor allem mit der sogenannten Bestpreisklausel. Mit dieser wurde den Kunden garantiert, das entsprechende Angebot für Hotels, Autovermietungen und Co. nirgendwo anders günstiger zu finden. Allein im vergangenen Jahr wurden mehr als eine Milliarde Übernachtungen über die Buchungsplattform vermittelt. Umsetzen konnte Booking.com dieses Versprechen an die Kunden durch Absprachen mit den Hotels. Bereits 2006 verpflichtete das niederländische Unternehmen die Autovermietungen und Hotels dazu, nirgendwo anders günstigere Konditionen anzubieten – nicht einmal auf den eigenen Websites der Unternehmen. Für die Buchungsplattform sprang dann jedes Mal eine Provision (hierzulande rund 15 Prozent des Preises für ein Zimmer) heraus. Speziell kleinere Hoteliers und Co. profitierten wiederum natürlich von dem Bekanntheitsgrad der Plattform und sparten zudem eigene Marketingkosten. Jetzt hat die EU-Kommission festgelegt, dass auch auf anderen Plattformen günstigere Preise angeboten werden dürfen. Damit gehört diese Klausel – die nach Angaben von Booking.com selbst bereits seit Juli dieses Jahres nicht mehr vorgeschrieben wird – der Vergangenheit an.

Was ändert sich durch das Ende der Bestpreisklausel?

Hoteliers, Autovermietungen und andere Unternehmen können ihre Dienstleistungen jetzt auch auf der eigenen Website oder anderen Plattformen zu günstigeren Preisen als über Booking.com anbieten. Seitens der EU-Kommission wird erwartet, dass durch den Wegfall die Preise für die Verbraucher sinken werden. Diese haben künftig zudem eine freiere Wahl darüber, wo sie buchen möchten. Die Durchsetzung des Digital Markets Act stärkt die Verbraucherrechte und gibt insbesondere auch kleineren Unternehmen mehr Chance auf einen fairen Wettbewerb.

„Damit erreichen wir, dass die Menschen in der EU für ihre Reisebuchungen eine echte Wahl haben und stets den besten Preis bekommen“, betont Vizeparlamentspräsidentin Katarina Barley.

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