Digital Markets Act – EU begrenzt die Marktmacht von Online-Riesen

Digital Markets Act – EU begrenzt die Marktmacht von Online-Riesen

Die Europäische Kommission plant den Digital Markets Act, kurz DMA, um die enorme Marktmacht von großen Internet-Akteuren zu begrenzen. Ziel des Gesetzes ist es, für alle die gleichen Wettbewerbsbedingungen in den digitalen Märkten zu schaffen. Zudem sollen Verbraucher in Zukunft einfacher ihre Anbieter wählen und wechseln können. Die Ausschuss-Mitglieder haben sich nun auf einen neuen Kompromissantrag geeinigt.

Was steckt hinter dem Digital Markets Act?

Die Online-Riesen wie beispielsweise Amazon, Google oder Facebook nehmen eine enorm starke wirtschaftliche Position ein, die sich auf den Binnenmarkt auswirkt. Die EU will nun verhindern, dass diese Akteure weiterhin unfaire Praktiken ausüben. Denn durch die enorme Marktmacht, sind die Wettbewerbsbedingungen für kleinere Händler und Unternehmen meist sehr schlecht. In Zukunft soll es daher für die so genannten „Gatekeeper“ schärfere Wettbewerbsauflagen geben. Als „Gatekeeper“ werden Internet-Akteure bezeichnet, die mehr als 45 Millionen aktive Nutzer oder mehr als 10 000 Geschäftskunden in der EU haben. Aber auch Konzerne, die einen Umsatz von mehr als 8 Milliarden Euro aufweisen. Für diese sollen künftig ganz bestimmte Anforderungen gelten und beinahe zwanzig bestimmte Verhaltensweisen verbieten. Durch den Digital Markets Act soll die Marktmacht der Online-Riesen begrenzt und gleichzeitig das Recht der kleinen Unternehmen auf den Internetplattformen gestärkt werden. Allen Unternehmen soll ein einheitlicher Rechtsrahmen geboten werden.

Kleine Händler sollen auf Internetplattformen gestärkt werden

Eine dieser verbotenen Verhaltensweisen ist, dass die „Gatekeeper“ wie zum Beispiel Amazon die eigenen Angebote besser zu ranken als die der konkurrierenden Händler, die ihre Produkte über Amazon anbieten. Das Gesetz über digitale Märkte sieht zudem vor, dass so genannte „Killer-Übernahmen“ untersagt werden. Darunter versteht man die gezielte Übernahme von Konkurrenten, um hierdurch deren Technologie ganz einfach aus dem Wettbewerb zu nehmen. Damit sich die Online-Riesen an die Vorgaben halten, wurde zudem das Bußgeld auf mindestens vier und maximal 20 Prozent des Jahresumsatzes des jeweiligen Konzerns erhöht.

Welche Auswirkungen hat der DMA auf die Verbraucher?

Die Ausschüsse einigten sich auch darauf, dass die Messenger-Dienste der „Gatekeeper“ in Zukunft mit anderen Nachrichten-Diensten kompatibel sein müssen. Hierdurch wird es Verbrauchern in Zukunft auch möglich sein, Nachrichten zwischen verschiedenen Messenger-Diensten auszutauschen. Personen, die nicht den gleichen Messenger verwenden, können dann dennoch miteinander chatten. Auf Twitter sollen künftig auch Facebook oder Instagram Beiträge erscheinen. Mit dem Digital Markets Act verfolgt die EU-Kommission auch das Ziel, die Verbraucher im Internet besser zu schützen, in dem ihnen mehr Sicherheit und Datenschutz gewährleistet wird. Daher ist es nicht mehr erlaubt, dass die Daten von Minderjährigen oder sensible Daten beispielsweise über die Religion oder sexuelle Orientierung zu personalisierten Werbezwecken genutzt werden. Vor einer zielgerichteten Kundenansprache müssen sich die Unternehmen zudem vorab eine Einwilligung einholen. Das Verbraucherrecht soll darüber hinaus dadurch gestärkt werden, dass Verbraucher bereits vorinstallierte Apps löschen können. Sie sollen die Möglichkeit haben, selbst entscheiden zu können welche App oder welchen Dienst sie nutzen wollen. Dies würde bedeuten, dass Apple auch einen alternativen App-Store zulassen müsste. Mit dem DMA ist es für Endverbraucher dann einfacher, zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Bevor der Digital Markets Act in Kraft treten kann, muss er noch Mitte Dezember in einer Plenarsitzung des Parlaments bestätigt werden. Sollte dann im ersten Halbjahr des nächsten Jahres eine endgültige Einigung erzielt werden können, ist davon auszugehen, dass das Gesetz über digitale Märkte Anfang 2023 in Kraft tritt. Von Verbraucherschützern wird das Gesetz befürwortet, da die Verbraucherrechte im Online-Bereich deutlich gestärkt werden.

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