
Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt derzeit einen Beitragssatz von 14,6 Prozent des eigenen Einkommens. Hinzu kommen allerdings auch Sozialabgaben: Es werden nämlich Zusatzbeiträge erhoben. Ihre Höhe variiert nicht nur von Krankenkasse zu Krankenkasse, sondern steigt mit den Jahren auch an. Wie hoch der Zusatzbeitrag nach dem Bundesgesundheitsministerium 2026 ausfallen wird und worauf sich Versicherte damit einstellen müssen, erfahren Sie hier.
Worin liegt der Zweck der Aufschläge zum regulären Beitragssatz der GKV?
Die genannten Aufschläge werden zusätzlich zum regulären Beitragssatz der GKV erhoben, um eine negative Bilanz zu überbrücken. Begründet wird diese mit den steigenden Behandlungs- und Medikamentenkosten – aber auch mit dem steigenden Durchschnittsalter der Deutschen. Solche Faktoren schaffen nämlich eine Differenz zwischen den Ausgaben der Krankenkassen und ihren Einnahmen durch Beitragszahler. Der Zusatzbeitrag ist zusammen mit dem regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem Beitrag zu Leistungen der Pflegeversicherung verpflichtend für Versicherungsnehmer. Zusatzbeiträge steigen bereits seit Anfang 2021 und werden uns auch in den kommenden Jahren begleiten.
Übrigens: Eine private Krankenzusatzversicherung ist als individuelle und freiwillige Aufwendung nicht an solche Sozialabgaben geknüpft. Versicherungsgesellschaften legen den dazugehörigen Beitrag stattdessen anhand des Alters und Gesundheitszustands des Versicherten individuell fest.
2025 vs. 2026: So stark steigt der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitrag an
Das Bundesministerium für Gesundheit legt jedes Jahr neu fest, wie stark der gesetzliche Zusatzbeitragssatz zur bestmöglichen Deckung aller Ausgaben der GKV erhöht werden muss. So lag der Zusatzbeitragssatz im letzten Jahr noch bei 1,7 Prozent. Eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte führte 2025 schließlich zu einem Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent.
Gesetzlich Versicherte können für das kommende Jahr allerdings aufatmen. Der gesetzliche Zusatzbeitragssatz wird 2026 nämlich nur um 0,4 Prozentpunkte steigen. Damit liegt der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitrag für 2026 bei 2,9 Prozent.
Gesetzlich festgelegter Zusatzbeitrag: Verpflichtend oder lediglich ein Richtwert?
Der Zusatzbeitragssatz wird vom BMG lediglich als Richtwert für Krankenkassen abgesteckt. Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies allerdings starke Unterschiede zwischen den Beitragssätzen – denn gesetzliche Krankenkassen bestimmen den endgültigen Wert individuell. Während derzeit Krankenkassen wie die TK mit 2,45 Prozent unter dem gesetzlich festgelegten Zusatzbeitragssatz liegen, fallen andere Anbieter mit einem Zusatzbeitrag von mehr als vier Prozent teurer aus. Dies müssen Versicherte – anteilig – selbst decken. Wer nicht zu viel zahlen möchte, sollte die Gesamtversicherungsbeiträge der verschiedenen Krankenkassen deshalb vorab genau miteinander vergleichen.
Mit dem 2026 bei 2,9 Prozent liegenden Richtwert werden die gesetzlichen Krankenkassen ihren individuellen Zusatzbeitrag vermutlich spürbar anheben. Beitragszahler sollten deshalb mit Werten zwischen 2,8 und 4,8 Prozent rechnen – eine finale Entscheidung fällt bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen erst Ende des Jahres 2025 im Rahmen der Verwaltungsratssitzung.der jeweiligen Krankenkasse.
Wer trägt den Zusatzbeitrag zusätzlich zum regulären Beitragssatz?
Arbeitnehmer mit Pflichtversicherung tragen den Zusatzbeitrag auch 2026 zur Hälfte selbst – der Rest wird vom Arbeitgeber gezahlt. Dasselbe gilt für Rentner, für die die Zusatzbeitragserhöhung im März des kommenden Jahres wirksam wird. Freiwillig Versicherte wie etwa Selbstständige müssen den vollen Beitragssatz selbst übernehmen. Die Ausnahme stellen Selbstständige und Freiberufler dar, die der Künstlersozialkasse angehören: Die KSK übernimmt ähnlich wie Arbeitgeber die Hälfte des Betrages.
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