
Die Bundesnetzagentur hat den Jahresbericht 2024 zur Breitbandmessung – Zeitraum von Oktober 2023 bis September 2024 – veröffentlicht. Zum ersten Mal wurden in dem Bericht die Technologien 5G und 4G getrennt voneinander betrachtet. Insgesamt haben sich die Ergebnisse verbessert.
Was geht aus dem Jahresbericht zur Festnetzmessung hervor?
Insgesamt wurden im Festnetzbereich 276 081 Messungen ausgewertet. Das Ergebnis: Bei 86,5 Prozent der Nutzer wird mindestens die Hälfte der vertraglich zugesicherten Download-Geschwindigkeit eingehalten. Im Vorjahresvergleich stellt dies eine leichte Verbesserung dar – damals lag der Anteil bei 85,5 Prozent. Der Jahresbericht zeigt außerdem, dass immerhin in 45,2 Prozent der Fälle die vereinbarte maximale Übertragungsrate erreicht oder aber sogar übertroffen wurde. Daraus lässt sich insgesamt ableiten, dass sich die Mehrheit der Festnetzanbieter im Vergleich zum Vorjahr erneut verbessern konnte. Festzuhalten ist, dass es immer noch Unterschiede zwischen städtischen, halbstädtischen und ländlichen Bereichen gibt. Im städtischen Bereich ist das generelle Niveau des prozentualen Verhältnisses zwischen vertraglich vereinbarter maximaler Datenübertragungsrate und tatsächlicher Datenübertragungsrate am höchsten, nämlich bei 61,6 Prozent. Diese 61,6 Prozent erreichen mindestens 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate. Im halbstädtischen liegt der Anteil bei 59,1 Prozent und im ländlichen Bereich bei 58,0 Prozent. Bei letzterem gab es im Vorjahresvergleich die größte Verbesserung. Aber auch die anderen beiden Ergebnisse haben sich erneut verbessert.
Welche Ergebnisse gibt es für den Mobilfunksektor?
Im Mobilfunkbereich wurden 562 305 Messungen ausgewertet, von denen 315 974 auf 4G und 246 331 auf 5G entfallen.
„Ich freue mich, dass die Netzbetreiber den 5G-Ausbau vorantreiben. […] Erstmalig haben wir diese Entwicklungen auch im Jahresbericht berücksichtigt und eine technologiebezogene Analyse vorgenommen. Dabei zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen 4G und 5G“, erklärt der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller.
Die genauen Ergebnisse können über das Gigabit-Grundbuch eingesehen werden. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Ergebnisse bei den 5G-Messungen grundsätzlich besser ausfallen als bei den gleichen 4G-Bandbreiteklassen. Insgesamt entfielen 44 Prozent der erfassten Messungen im Mobilfunkbereich auf die 5G-Technologie. Das ist eine enorme Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr, in dem dieser Anteil bei gerade einmal 28,5 Prozent lag. Dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur zur Breitbandmessung ist darüber hinauszuentnehmen, dass 5G-Verbindungen die vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeiten zum Teil nicht nur einhalten, sondern sogar deutlich übertreffen. Bei den entsprechenden Premium-Tarifen setzen die Mobilfunkanbieter keine künstlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein. „Vor allem bei den Tarifen der drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica […] führt dies dazu, dass diese die erreichbaren Datenübertragungsraten nicht beschränken, sondern die Tarife bei 5G-Nutzung nach „oben“ öffnen“, heißt es im Jahresbericht der BNetzA.
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