
Was auf den ersten Blick zunächst wie eine schnelle und einfache Hilfe bei der Abwicklung von Nachsendeaufträgen, Rundfunkbeitrag-Ummeldung (GEZ) oder Führungszeugnis-Beantragung aussieht, kann sich später als teure Ausfüllhilfe entpuppen. Verbraucherzentralen warnen vor teilweise überteuerten Preisen bei privaten Anbietern, die entsprechende Dienste anbieten.
Was steckt hinter den Online-Ausfüllhilfen?
Immer wieder müssen Verbraucher Anträge stellen oder Formulare ausfüllen. Zum Beispiel, wenn bei einem Wohnungswechsel eine Rundfunkbeitrag-Ummeldung ansteht oder ein Post-Nachsendeauftrag beantragt werden muss. Aber auch für andere Antragstellungen bieten die privaten Anbieter vermeintlich eine schnelle und bequeme Lösung. Seit Jahresbeginn wenden sich vermehrt betroffene Verbraucher beispielsweise an die Verbraucherzentrale Saarland, um sich über solche Anbieter zu beschweren. Obwohl die Online-Ausfüllhilfen rechtlich meist legal sind, werden die Verbraucher häufig in eine Kostenfalle gelockt. Denn über die offiziellen Anbieter wären die Dienstleistungen zum Teil komplett kostenfrei. Durch gut platzierte Werbung locken die privaten Anbieter die arglosen Verbraucher auf ihre Websites. Oftmals bleiben diese dabei in dem Glauben, auf die offizielle Webseite der Behörde oder Ähnliches geleitet worden zu sein. Vielen ist nach Angaben der Verbraucherzentrale gar nicht bewusst, dass sie sich auf der Webseite eines privaten Anbieters befinden. Das gelingt, indem diese Seiten durch gezielte Werbung weit oben bei den Suchmaschinen gelistet sind. Erst wenn später Rechnungen ins Haus flattern, wird dem Großteil der Betroffenen bewusst, dass sie das Formular gar nicht direkt bei der Behörde oder Post ausgefüllt haben.
„Das Geschäftsmodell dahinter ist unter Umständen nicht einmal verboten. Die Anbieter nutzen die Unwissenheit oder ungenaues Lesen aus, und plötzlich kommt eine Rechnung ins Haus“, erklärt Karin Bordin von der Verbraucherzentrale NRW.
Weshalb sollten Verbraucher genau hinschauen?
Es ist nicht verboten, dass Online-Ausfüllhilfen gegen ein Entgelt angeboten werden. Das ist besonders tückisch, da Verbraucher besonders vorsichtig sein müssen. Bevor eine Ausfüllhilfe in Anspruch genommen wird, sollte man sich genau darüber informieren, welche Kosten dabei entstehen.
„Seit Anfang des Jahres wächst die Anzahl an Beschwerden über solche Geschäftspraktiken stetig. Verbraucher möchten ihre Anträge unkompliziert und bequem online stellen und fallen im Internet schnell auf diese Preisfallen herein“, sagt Joanne Groß, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Saarland.
Denn die Anbieter dieser Dienstleistungen berufen sich darauf, dass die Nutzer der sofortigen Ausführung zugestimmt haben. Dadurch verzichten sie nach Aussagen der privaten Anbieter auch auf ihr Widerrufsrecht. Wer eine Online-Ausfüllhilfe verwendet und anschließend eine hohe Rechnung erhalten hat, sollte sich umgehend an eine Verbraucherzentrale wenden. Denn diese können überprüfen, ob im Einzelfall überhaupt ein rechtsgültiger Vertragsabschluss vorliegt. Außerdem kann geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Vertragsloslösung möglich wäre und ob eine Gegenleistung erbracht wurde. Also beispielsweise, ob der Nachsendeauftrag überhaupt an die Deutsche Post weitergegeben wurde. Obwohl die Forderungen der Anbieter in vielen Fällen rechtmäßig sind, gibt es auch Ausnahmen. Die Verbraucherzentralen untersuchen auch, ob die wichtigen Informationen über die anfallenden Kosten an den Verbraucher gegeben wurden und ob Verstöße gegen die deutliche Nennung des Gesamtpreises oder das Widerrufsrecht vorliegen könnten. Verbraucher sollten immer genau überprüfen, wer der Anbieter genau ist, auf dessen Webseite sie gelandet sind. Hilfreich hierfür ist ein genauer Blick auf die URL, das Impressum oder aber die AGB.
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