Neue EU-Zollregeln – Ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Neue EU-Zollregeln – ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Ab Juli dieses Jahres könnte sich das Bestellen bei chinesischen Online-Plattformen spürbar verändern. Millionen Kunden in Deutschland kaufen bei Anbietern wie Shein, AliExpress oder Temu ein. Rund 400 000 Pakete werden täglich nach Deutschland versendet. Dank Zollfreigrenze blieb dies bisher sehr günstig, jetzt wird das Bestellen mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Was verändert sich konkret ab Juli?

Eine neue EU-Verordnung bringt deutlich strengere Regeln für Importe aus Drittstaaten. Bislang galt für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern eine Zollfreigrenze von 150 Euro. Diese sollte ursprünglich erst ab 2028 abgeschafft werden. Doch mit der bereits veröffentlichten EU-Verordnung 2026/382 wird die Regelung nun deutlich früher angepasst. Künftig entfällt die bisherige Freigrenze. Das hat direkte Auswirkungen auf die Verbraucher. Die Masse kleiner Sendungen war bisher weitgehend abgabefrei. Geplant war zunächst eine Zollpauschale von drei Euro pro Paket. Ein Betrag, der für viele wohl verkraftbar gewesen wäre. Doch die neue Regelung geht weiter: Die drei Euro sollen künftig pro Warenkategorie innerhalb einer Sendung anfallen. Konkret bedeutet das: Wer etwa ein Beauty-Produkt, ein Kleidungsstück, ein Elektrogerät und Zubehör für Haustiere bestellt, bezahlt nicht nur einmalig drei Euro, sondern mehrfach. Grundlage hierfür ist die sogenannte sechsstellige Warennummer, die jede Produktkategorie eindeutig definiert. Ein T-Shirt kann dabei zollrechtlich anders eingeordnet werden als ein Paar Schuhe. Selbst wenn beides unter „Bekleidung“ fällt. Überschreitet der Warenwert zusätzlich 150 Euro, kommen weitere Zollgebühren hinzu. Gerade bei sehr günstigen Produkten könnte die Abgabe am Ende einen erheblichen Anteil des Gesamtpreises ausmachen.

Warum verschärft die EU die Regeln?

Die Europäische Union verfolgt mit der neuen Übergangslösung mehrere Ziele. Offiziell soll sie bis 2028 gelten, bevor eine endgültige Reform in Kraft tritt. Im Kern geht es darum, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren und gleiche Bedingungen für europäische Händler zu schaffen. Nach Angaben der IHK Regensburg sollen damit auch „unlauterer Wettbewerb und Probleme bei Produktstichproben verringert werden“. Europäische Unternehmen sehen sich seit Jahren benachteiligt, da sie strengere Auflagen erfüllen und reguläre Abgaben zahlen müssen, während Billigimporte oft deutlich günstiger angeboten werden können. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass die Zollbehörden durch die Neuregelung entlastet werden sollen. Zudem erhofft man sich positive Effekte für die Umwelt, da ein geringeres Paketaufkommen angestrebt wird. Ein zweiter zentraler Punkt ist die Produktsicherheit. Denn immer wieder werden bei Stichproben verbotene Schadstoffe oder nicht zugelassene Materialien in Importware festgestellt.

Welche Importe sind besonders betroffen?

Die neue Regelung betrifft vor allem Waren, die über das sogenannte Import-One-Stop-Shop, kurz IOSS, abgewickelt werden. Hierbei handelt es sich um ein EU-weites Verfahren zur vereinfachten Mehrwertsteuerabwicklung im Onlinehandel.

„Die neue Zollregelung wird zunächst für Ware gelten, die über das EU-weit genutzte Import-One-Stop-Shop-System (IOSS) mit reduziertem Zolldatensatz für Mehrwertsteuerzwecke angemeldet wird, was den Großteil der eCommerce-Importe abdeckt.“

Ein Großteil der typischen Online-Bestellungen aus China fällt unter die neue Verordnung. Für Verbraucher bedeutet das mehr Transparenz, aber auch potenziell höhere Kosten. Ob sich das Bestellverhalten dadurch jedoch nachhaltig verändert, bleibt abzuwarten. Das bisherige Schnäppchenmodell könnte allerdings schon bald für viele weniger attraktiv sein.

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